Ab Oktober wird in zwei Buslinien der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) über das Angebot der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung informiert. Plakate machen in den Bussen der Linie 30 und 31 über die Möglichkeit einer vertraulichen medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt im Hochwaldkrankenhaus in Bad Nauheim aufmerksam.

Am Montag beginnen in Hessen die zweiwöchigen Herbstferien. Während dieser Zeit gibt es in einigen Wetterauer Schulen jeweils von 13 bis 19 Uhr ein offenes Impfangebot. Die Termine stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Sowohl Erstimpfungen als auch Zweitimpfungen sind möglich. Im Falle einer Erstimpfung muss die Zweitimpfung jedoch beim Hausarzt erfolgen.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Dienstag (5. Oktober) bei 15.241, 20 mehr als am Montag gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut RKI bei 50,6, die Hospitalisierungsinzidenz bei 2,26.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Montag (4. Oktober) bei 15.221, 37 mehr als am Freitag gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut RKI bei 49,3, die Hospitalisierungsinzidenz bis 2,26.

Am Donnerstag, 30. September, haben Landrat Weckler und Kreisbeigeordneter Matthias Walther den Klimaschutzbericht für die Jahre 2019 und 2020 im Ausschuss für Regionalentwicklung, Umwelt und Wirtschaft vorgelegt. Bereits zum zwölften Mal wurde dieser Bericht zu Energie und Klimaschutz im Wetteraukreis vorgestellt.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Freitag (1. Oktober) bei 15.184, 27 mehr als am Donnerstag gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut RKI bei 61,5, die Hospitalisierungsinzidenz bis 2,11.

Mit Beschluss vom 29. September 2021 hat die für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass die Antragstellerin einstweilen berechtigt ist, ihre Verkaufsstelle nach Umsetzung des 2G-Zugangsmodells ohne zusätzliche Beschränkungen nach der Corona-Schutzverordnung zu betreiben.

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