Pro Wöllstadt fordert Aufhebung der rechtswidrigen Leinensatzung

Wöllstadt
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Mit einem umfassenden Schreiben haben sich die Vertreter von Pro Wöllstadt an die Kommunalaufsicht gewendet. Ziel ist die Aufhebung umstrittenen Leinensatzung für Hunde. Diese wurde von den Fraktionen gegen die Stimmen von Pro Wöllstadt in der Gemeindevertretung beschlossen und basiert auf einer Vorlage des Gemeindevorstands. Pro Wöllstadt hatte wiederholt auf erhebliche rechtliche Bedenken hingewiesen.

„Wir finden bedenklich, dass weder Bürgermeister noch Gemeindevorstand trotz offensichtlicher Verstöße gegen geltendes Recht keinen Widerspruch gegen den Beschluss erhoben haben“, sagt Dr. Mike Rinker. Die Satzung sollte rückwirkend gelten, was nach Bundesverfassungsgericht unzulässig sei. Zudem wurde die Satzung in einer abweichenden Fassung bekannt gemacht, was die rechtliche Gültigkeit weiter infrage stelle, so Rinker.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verhältnismäßigkeit der Regelung. Hier gebe es eine Vielzahl von Verletzungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. So sieht die Satzung Geldbußen von bis zu 50.000 € vor. Schlichte Verwarnungen oder ein moderates Verwarnungsgeld wie in anderen Gemeinden, wurde für Wöllstadt abgelehnt. „Das ist eine überzogene Regelung, die weder den Interessen von Hundehaltern noch den tatsächlichen Gegebenheiten in Wöllstadt gerecht wird“, findet Oliver Kröker. Zudem gebe es im gesamten Gemeindegebiet während der Brut- und Setzzeit keine ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde, was die Satzung weiter unverhältnismäßig mache.

Pro Wöllstadt hat die Unterstützung der Wöllstädter Hundehalterin Christine Yazdani erhalten. „Wie andere Hundehalter bin auch ich von der überzogenen Satzung stark betroffen“, sagt Yazdani. Sie habe mit vielen Hundehaltern im Ort gesprochen. „Einer angemessenen Regelung stehen viele aufgeschlossen gegenüber, denn der Schutz der Wildtiere ist wichtig“, so Yazdani.

Gemeinsam mit den Pro Wöllstadt Gemeindevertretern Oliver Kröker und Dr. Mike Rinker hat Yazdani ein detailliertes, zehnseitiges Schreiben an die Kommunalaufsicht gerichtet. Rinker und Yazdani bringen als Rechtsanwalt und Richterin die notwendigen juristischen Qualifikationen mit. In der Ausarbeitung wird dargelegt, warum die Satzung gegen geltendes Recht verstoße und welche Schritte die Kommunalaufsicht einleiten könne, um den rechtswidrigen Beschluss aufzuheben.



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