Eine umstrittene Satzung zum Leinenzwang für Hunde hat die Wöllstädter Gemeindevertretung verabschiedet. Viele Hundehalterinnen und Hundehalter haben mit Unverständnis auf die ihrer Meinung nach überzogene Regelungswut der Verwaltung reagiert und den Kontakt zu den unabhängigen Gemeindevertretern von Pro Wöllstadt gesucht. Oliver Kröker und Dr. Mike Rinker waren die Einzigen, die gegen die Satzung gestimmt hatten.
"Als ersten Schritt haben wir den Bürgermeister gebeten, dem Beschluss der Gemeindevertretung zu widersprechen, da er unserer Auffassung nach geltendes Recht verletzt", erklärt Rinker. Die Satzung verstoße gegen das Rückwirkungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hintergrund sei, dass der Beschluss ein Inkrafttreten in der Vergangenheit vorsieht. Zum anderen wurde die Satzung zum Leinenzwang in Wöllstadt unverhältnismäßig restriktiv gestaltet. Viele stellten sich die Frage, ob nicht mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten.
"Die Dauer des Leinenzwangs ist mit sieben Monaten im Vergleich mit anderen Kommunen deutlich überzogen", findet Oliver Kröker. In anderen Orten beginne der Leinenzwang für die Brut- und Setzzeit später und ende früher. Auch die Leinenlänge stoße bei vielen auf Unverständnis. Man hätte allen Hunden statt 2 m auch max. 10 Meter Leinenlänge zugestehen können und nicht nur denen, die mit einer Flexileine angeleint sind, die ohnehin als Risiko für Hund und Mensch gelten. "Auch das ist in den Gemeinden, die der Gemeindevorstand als Referenz benannt hat, milder geregelt als bei uns", so Kröker. Die Gemeinde Schöneck sehe sogar ganz von einer Leinenlänge ab. Bei der Leinenart selbst werde nur in Wöllstadt unterschieden. In anderen Gemeinden gebe es zudem die Möglichkeit einer schlichten Verwarnung oder eines maßvolles Verwarnungsgelds bis 25 EUR. Nicht so in Wöllstadt. Hier sei direkt eine Geldbuße bis zu 50.000 EUR vorgesehen. Für Kröker und Rinker ist nicht nachvollziehbar, weshalb für Wöllstadt nahezu alle Regelungen ohne Begründung verschärft wurden.
"Fast alle Wöllstädter Hundehalterinnen und Hundehalter führen ihre Hunde verantwortungsbewusst", findet Oliver Kröker. Diejenigen, die das nicht tun, die keine Rücksicht auf Mensch und Natur nähmen, werde man auch mit einer Satzung nicht ändern. Zumal der Bürgermeister signalisiert habe, das Ordnungsamt werde hier gar nicht kontrollieren.
Als Ergänzung kündigen Kröker und Rinker eine Initiative zur Anpassung der möglicherweise ohnehin rechtswidrigen Satzung an. Die Einschränkungen sollten zeitlich kürzer und für Hundehalterinnen und Hundehalter weniger belastend sein. Zudem solle die Gemeinde einen Anreiz setzen, dass mehr Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihrem Hund die Begleithundeprüfung in den Fokus nehmen.
Man stehe im Kontakt mit vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern im Ort. Es gebe konstruktive Vorschläge, die Rinker und Kröker gerne in Ihren inzwischen fertiggestellten Antrag zur Änderung der Satzung aufgenommen haben. Pro Wöllstadt werde sich auch weiterhin für die Menschen mit Hund einsetzen. "Unser Ziel ist eine gute und ausgewogene Satzung, die verstanden wird und breite Akzeptanz findet", so Rinker abschließend.
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