Wölfersheimer See: Fragwürdige Änderung des Bebauungsplanes

Wölfersheim
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Diese Woche will die Wölfersheimer Gemeindevertretung die 4. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 10 „Am großen Teich“ beschließen. Zweimal wurde dazu im Sommer ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die GRÜNEN halten zwei zentrale Punkte im Plan für kritikwürdig: Den Bau eines Gastronomiegebäudes mit Terrasse direkt am See sowie die planerische Beseitigung eines vor 46 Jahren geplanten, aber nie realisierten Großcampingplatzes. Dafür will die Gemeinde reichlich Ökopunkte kassieren. Die kann sie später zum Ausgleich für weitere Eingriffe in Natur und Landschaft einsetzen.

Das Seekonzept sieht im Norden des Sees Freizeit vor. Bereits heute befinden sich dort Fußballgolfanlage sowie Mehrgenerationenspielplatz. Baurechtlich aber gilt für das Seeareal ein Uralt-Bebauungsplan von 1978. Den kennt die Gemeindevertretung erst seit Kurzem. Er sah im Norden und Osten des Sees einen riesigen Campingplatz für mehr als tausend Menschen vor. Realisiert wurde er nie.

Nun soll er z.T. geändert werden: Mehrgenerationenspielplatz und Fußballgolfanlage werden nachträglich aufgenommen, aber auch Neues, der Bau eines Gastronomiegebäudes sowie eine Adventure-Minigolfanlage. Die GRÜNEN stören sich am Standort des Gastronomiegebäudes und den offen und unklar formulierten Nutzungsmöglichkeiten. Es soll am See stehen und eine Terrasse zum Schilfgürtel des Sees hin erhalten, in dem auch sehr seltene Vögel brüten. Dafür sollen Bäume fallen, Gehölze gerodet werden. Der Schilfgürtel wurde bereits "durchlöchert".

"Völlig unnötig", so Michael Rückl für die GRÜNEN. "Es geht vor allem um Geschäftsinteressen. Dabei gibt es Alternativen. Im Seekonzept steht das Gastronomiegebäude zwar drin - aber nicht an dem nun vorgesehenen Ort. Hinsichtlich dessen Nutzung gibt es keinerlei Einschränkung. Es geht um eine ganzjährig betriebene Schank- und Speisewirtschaft mit 'hochwertiger Systemgastronomie', wo 'Events' durchgeführt werden können. Angebot und Öffnungszeiten sind quasi unbeschränkt. Dagegen wollen wir klare Regeln und eine klare Beschränkung dessen, was am See möglich sein soll."

Problematisch und im Grunde völlig absurd ist die naturschutzrechtliche Ausgleichsplanung dieses Plans. "Eingriffe in Natur und Landschaft im Freizeitbereich des Sees sollen am Ostufer ausgeglichen werden. Das ist für uns okay", so Rückl. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsrechnung dagegen ist es nicht. Denn rechnerisch wird der 1978 zwar geplante, aber nie errichtete Großcampingplatz beseitigt. Dafür bekommt die Gemeinde über zwei Mio. Ökopunkte. Die kann sie später für weitere Eingriffe in die Natur einsetzen.

Rückl: "Wir bezweifeln, ob dieses Vorgehen rechtlich haltbar ist. Denn für planungsrechtliche Eingriffe ab 1976 müssen auch Ausgleichsplanungen vorliegen. Die aber gibt es wohl nicht. Ohnehin gibt es in der Realität beides nicht, weder den Großcampingplatz noch einen naturschutzrechtlichen Ausgleich. Und für die Beseitigung von nichts kann die Gemeinde nicht noch belohnt werden!"

"Dieses Vorhaben geht klar zu Lasten der Natur", fasst Rückl die Kritik der GRÜNEN zusammen. "Die Haltung, für die Beseitigung eines nicht existierenden Großcampingplatzes reichlich Ökopunkte zu kassieren, halten wir darüber hinaus für verwerflich."



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