Die Stadtkasse informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die nächste Steuerfälligkeit.
Am 15. März 2024 werden folgende Steuern, Gebühren und Abgaben fällig:
Grundsteuer A+B,
Abfallbeseitigungsgebühren,
Straßenbeiträge,
Wasser-/Abwassergebühren,
Betreuungsgebühren und Essensgeld.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bittet die Stadtkasse um rechtzeitige Überweisung. Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenkonto anzugeben.
Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite unter:
https://www.rosbach-hessen.de/buerger-verwaltung/uebersicht/formulare-digitales-rathaus/formulare/
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