In den Weihnachtsferien bietet die Jugendarbeit Rosbach wieder ein buntes Programm an. In den letzten beiden Wochen der Weihnachtsferien können alle Jugendlichen ab 10 Jahren an verschiedenen Aktionen und Ausflügen teilnehmen. Die Ferienspiele beginnen mit einem gemütlichen Abend mit Film und selbstgebackenen Böreks.

Auch in diesem Jahr folgten wieder viele Rosbacher Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf der Stadt und von Hessen Forst zur jährlichen Pflanzaktion. Nachdem der Rosbacher Stadtwald in den vergangenen Jahren wie so viele Wälder in Deutschland stark unter Trockenheit, Unwettern und Borkenkäferbefall gelitten hat, wurde am 26. November 2023 zwischen 10:00 und 13:30 Uhr fleißig gepflanzt.

Im Rahmen des bundesweiten Vorlesetages, der seit vielen Jahren immer im November stattfindet, beteiligten sich auch Rosbacher Kindertagesstätten. Das diesjährige Motto lautete „Vorlesen verbindet“, denn gemeinsames Vorlesen schafft Nähe, hilft Kindern, selbst gut lesen zu lernen, begeistert sie für das Lesen und regt ihre Fantasie an. Bürgermeister Steffen Maar ließ es sich nicht nehmen, am 15. November die Kita Sang zu besuchen, um den Kindern die Geschichte „Die Weihnachtswichtel-Wunschmaschine“ vorzulesen.

Pünktlich zum Beginn der Weihnachtszeit sind die Rosbacher Geschichtsblätter fertiggestellt. Der Vorstand des Heimatgeschichtsvereins übergab am 5. Dezember das erste Exemplar an Bürgermeister Steffen Maar. Schwerpunkte des neuen Heftes (Jahrgang 2023) bilden die Chronik des Familienbetriebs Storck sowie der zweite Teil der Artikelserie Jüdisches Leben in Ober-Rosbach.

Der 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde. An diesem Tag setzen sich Kinder weltweit für die Verwirklichung der Kinderrechte ein, denn für viele ist die Situation durch Kriege, Hunger, Armut oder mangelnde Bildung immer noch sehr schwierig.

Der heimische FDP-Landtagsvizepräsident Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn will nach einem Gespräch mit dem Rosbacher FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans Otto Jacobi und dem Parteichef Dr. Jörg Werner von der hessischen Landesregierung mittels einer kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, ob es an der Baustelle an der B455 in Höhe Rosbach vor der Höhe eine mangelhafte Verkehrssicherung gibt.

Foto: Stadt Rosbach v. d. Höhe

In diesem Jahr gibt es eine wichtige Änderung bei der Ablesung der Wasserzähler in Rosbach vor der Höhe. Anfang Dezember werden Ablesekarten zur Selbstablesung der Wasserzähler per Post verschickt. Auf diesen Karten kann der jeweilige Wasserzählerstand vermerkt und dann im Zeitraum vom 15. Dezember 2023 bis zum 14. Januar 2024 selbstständig an die Stadtverwaltung gemeldet werden. Somit entfällt ab diesem Jahr die Ablesung durch einen externen Dienstleister.

 

„Führen Sie Ihre Ablesung schnell und einfach selbst durch! Bitte beachten Sie, dass in diesem Zusammenhang niemand mehr an Ihrer Haustür klingeln wird, um diese Daten abzufragen“, so die zuständige Mitarbeiterin. 

Die Übermittlung der Daten kann künftig über die Karte per Post oder per Einwurf in den Rathausbriefkasten, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, mit einem mobilen Endgerät über den angegebenen QR-Code oder telefonisch unter 06003-822 190 erfolgen. 

Nachdem der Baubeginn des 5. Bauabschnitts auf der B 455 in der vergangenen Woche zu massiven Verkehrsproblemen in Ober-Rosbach geführt hatte, hatte Hessen Mobil die Maßnahme gestoppt, um die Planung zu überdenken. Am Mittwoch wurde die Maßnahme wieder aufgenommen. Bereits am Mittwochabend und am Donnerstagmorgen hat sich gezeigt, dass die Verkehrsbelastung nicht abgenommen hat. Hessen Mobil hatte die Probleme in der Vorwoche mit einer mangelhaften Verkehrssicherung begründet.

Bereits in der vergangenen Woche sollten die Arbeiten im 5. Bauabschnitt zwischen der "Nieder-Rosbacher Straße" (L 3352) und dem "Bornweg" beginnen. Die erforderliche Verkehrssicherung, also die Absicherung der Baustelle mittels Beschilderung., wurde jedoch nur zum Teil umgesetzt, war damit unzureichend und entsprach somit nicht den angeordneten Vorgaben von Hessen Mobil.

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