Steuern, Gebühren und Abgaben zum 15. März fällig

Rosbach vor der Höhe
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Die Stadtkasse der Stadt Rosbach v. d. Höhe informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die nächste Steuerfälligkeit. Am 15. März 2026 werden folgende Steuern, Gebühren und Abgaben fällig.

- Abfallbeseitigungsgebühren
- Straßenbeiträge
- Wasser-/Abwassergebühren
- Betreuungsgebühren und Essensgeld

Zur Vermeidung von Mahn- und Säumnisfolgen wird gebeten, die Fälligkeit zu beachten und Zahlungen rechtzeitig zu veranlassen. 

Bei Überweisungen ist auf die korrekte Kontobezeichnung (Stadt Rosbach) zu achten:

Bankverbindungen der Stadtkasse: 

Sparkasse Oberhessen - Kto.-Nr.: 0 070 000 032, BLZ: 518 500 79, IBAN: DE75 5185 0079 0070 0000 32, SWIFT-BIC: HELADEF1FRI

Volksbank Mittelhessen- Kto.-Nr.: 85 093 800, BLZ: 513 900 00, IBAN: DE76 5139 0000 0085 0938 00, SWIFT-BIC: VBMHDE5F

Weitere Informationen zu Abgaben und Steuern sind auf der Internetseite der Stadt Rosbach v. d. Höhe abrufbar unter: https://www.rosbach-hessen.de/buerger-verwaltung/selbstverwaltung/abgaben-steuern/



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