Am Sonntag, dem 15. März, findet die Kommunalwahl statt. Damit diese ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unverzichtbar. Die Stadt Rosbach vor der Höhe ruft daher alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich am Wahltag ehrenamtlich in einem Wahlvorstand zu engagieren.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden das Fundament der demokratischen Selbstorganisation einer Wahl und sind ihre wichtigsten Träger. Wer Interesse hat, erhält als Mitglied eines Wahlvorstands einen Einblick in den Ablauf einer Wahl und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen. Aufgaben der Wahlhelferinnen und WahlhelferAls Mitglied eines Wahlvorstands in einem Wahllokal besteht die Hauptaufgabe darin, die Wahlhandlung zu leiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokuments, die Ausgabe der Stimmzettel, die Registrierung der Wählerinnen und Wähler sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe. Nach dem Ende der Wahlzeit um 18 Uhr erfolgt die gemeinsame Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitglieder der Wahlvorstände arbeiten im Schichtdienst, sodass ein Teil der Helferinnen und Helfer vormittags und ein Teil nachmittags eingesetzt wird. Ab 18 Uhr sind alle Mitglieder für die Ergebnisermittlung im Einsatz. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag. Zunächst werden die Wahlbriefe geöffnet, die Wahlberechtigung anhand der Wahlscheine geprüft und die Stimmzettelumschläge für die Auszählung vorbereitet. Auch hier erfolgt die Ergebnisermittlung ab 18 Uhr. Vorbereitung und EntschädigungAlle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden rechtzeitig vor der Wahl durch qualifizierte Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Zudem achtet die Stadt darauf, dass jedes Wahlhelferteam auch mit erfahrenen Personen besetzt ist. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro („Erfrischungsgeld“) gezahlt.
In einem zeitlich überschaubaren Rahmen lassen sich so neue Erfahrungen sammeln – denn Demokratie lebt vom Mitmachen. KontaktInteressierte oder Personen mit Rückfragen können sich an das Wahlamt der Stadt Rosbach vor der Höhe wenden. Frau Winkler ist per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (06003 / 822-125) zu erreichen. Alternativ steht auch das Online-Meldeformular auf der städtischen Homepage unter
www.rosbach-hessen.de zur Verfügung. Die Stadt Rosbach vor der Höhe dankt allen Interessierten bereits jetzt für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit.
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