Bürgerinnen und Bürger sind mit ihren Anliegen in der Verwaltung nach Terminvereinbarung herzlich willkommen.
Dies gilt ausdrücklich unabhängig vom Impfstatus. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie anderen Besuchern einen größtmöglichen Schutz zu bieten, gilt daher ab sofort im Gebäude der Stadtverwaltung eine FFP2 Maskenpflicht.
Eine einfache medizinische Maske reicht dann zum Besuch der Verwaltung nicht mehr aus. Bei der FFP2-Maske ist darauf zu achten, dass diese kein Ausatemventil o.ä. hat.
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