Halbzeit bei Briefwahl der Bürgermeisterwahl

Münzenberg
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Für Wähler, die per Briefwahl an der anstehenden Bürgermeisterwahl in Münzenberg am 12.02.23 teilnehmen wollen ist Halbzeit. Die Briefwahlen haben am 02.01.23 begonnen. Bislang haben ca. 12 % Prozent der Wahlberechtigten vom Briefwahl-Angebot Gebrauch gemacht. Von den ursprünglich 4.759 im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen sind derzeit noch 4.739 wahlberechtigt.

Das Wahlrecht geht verloren durch Tod oder durch Wegzug aus der Stadt Münzenberg. Wahlberechtigt sind neben den volljährigen deutschen Staatsbürgern (4.550) auch EU-Staatsangehörige (189). In Münzenberg stammen die wahlberechtigten EU-Bürger übrigens aus insgesamt 20 verschiedenen Ländern. Den größten Anteil stellen Menschen aus Rumänien, gefolgt von Polen, Italien und Kroatien.

Wer am Wahltag verhindert ist ein Wahllokal aufzusuchen, oder generell lieber zu Hause den Stimmzettel ankreuzen will, hat mehrere Wege um seine Briefwahlunterlagen zu bekommen. Bei der persönlichen Vorsprache im Wahlamt während den Sprechzeiten (Mo – Mi und Fr zwischen 08:30 und 12:00 Uhr, Do zwischen 14:00 und 18:00 Uhr) erhält man die Unterlagen mit der auf der Rückseite ausgefüllten Wahlbenachrichtigung direkt ausgehändigt. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich. Weitere Möglichkeiten zur Beantragung bestehen online über den QR-Code der Wahlbenachrichtigung oder über die Startseite der Homepage der Stadt (www.muenzenberg.de).

Bei einer online-Beantragung kommen die Briefwahlunterlagen, bestehend aus dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag, dem Wahlschein, dem Wahlbriefumschlag und einem Informationsblatt, per Post zum Antragsteller. Am Mittwoch vor der Wahl (08.02.23) wird um Mitternacht die Möglichkeit der online-Beantragung abgeschaltet, da die Postlaufzeiten eine rechtzeitige Zustellung und auch Rücksendung nicht mehr gewährleisten. Eine persönliche Abholung oder die Aushändigung an Bevollmächtigte der Unterlagen ist selbstverständlich immer noch möglich. Die benötigte Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Am Freitag, 10.02.23 hat das Wahlamt sogar bis 13:00 Uhr geöffnet. Danach gibt es am Wahlsonntag bis spätestens 15:00 Uhr eine Briefwahlmöglichkeit nur noch für plötzlich erkrankte Wähler. In diesen Fällen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

In diesem Zug weist das Wahlamt der Stadt Münzenberg außerdem darauf hin, bitte darauf zu achten, den hellroten Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die Stadt zurückzuschicken, dass er bei der Auszählung der Briefwahl am Wahlsonntag Berücksichtigung findet. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Der Rücklauf kann auch direkt im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten an der Eingangstür der Stadtverwaltung eingeworfen werden.



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