Münzenberg: Auffahrrampen im öffentlichen Raum unzulässig

Münzenberg
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In Münzenberg – so wie in vielen Kommunen – haben viele Grundstückseigentümer sogenannte Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an die Bordsteine angelegt, um ihre Fahrzeuge leichter auf das Grundstück fahren zu können. Diese Rampen, oft aus Kunststoff oder anderen Materialien, werden primär genutzt, um die Felgen der Fahrzeuge zu schonen und das Überfahren von Bordsteinen zu erleichtern. Trotz dieser praktischen Funktion ist die Nutzung dieser Rampen im öffentlichen Straßenraum mit zahlreichen Gefahren und rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Die Verwendung dieser Rampen beeinträchtigt insbesondere bei starken Regenfällen den Ablauf des Oberflächenwassers und stellt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, da die Rampen durch vorbeifahrende Fahrzeuge verschoben werden können. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da insbesondere Radfahrer leicht stürzen können. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §32 ist es verboten, Gegenstände auf öffentlichen Straßen zu platzieren, die den Verkehr gefährden oder erschweren könnten. Verantwortliche müssen diese Gefahrenquellen unverzüglich beseitigen. Das Anbringen von Rampen an der Straße oder an den Bordsteinen ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ein weiteres Problem, das durch die Rampen entsteht, betrifft die Durchführung des Winterdienstes insbesondere im Bereich der Bundes-, Land- oder Kreisstraßen: Die hier eingesetzten Schneepflüge können die Rampen bei der Räumung der Straßen unkontrolliert in den passierenden Verkehr schleudern, was zu erheblichen Sach- oder Personenschäden führen kann. Im Zuge der Straßenreinigung stellen die Rampen neben der Behinderung der Reinigung gleichfalls ein Sicherheitsrisiko dar.

Die Stadtverwaltung Münzenberg bittet daher alle betroffenen Anwohner, ihre Auffahrkeile und Bordsteinrampen umgehend aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Nur so kann eine sichere Nutzung des Straßenraums gewährleistet werden. Für Grundstückseigentümer, die weiterhin eine erleichterte Zufahrt zu ihrem Grundstück wünschen, gibt es die Möglichkeit, eine offizielle Bordsteinabsenkung über das Bauamt der Stadt zu beantragen. Diese wird nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten in aller Regel genehmigt. Die Kosten für eine solche Maßnahme müssen jedoch vom Anlieger getragen werden.



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