3G-Regel für Besucher der Stadtverwaltung Karben

Karben
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Besucherinnen und Besucher der Dienststellen (Rathaus usw.) der Karbener Stadtverwaltung müssen ab sofort neben einer vorherigen Terminvereinbarung auch nachweisen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind.

Letzteres mit einem max. 24 Stunden alten Test eines zugelassenen Testanbieters. Aufgrund der weiter ansteigenden Fallzahlen an Coronaerkrankten und der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen soll so mit dazu beigetragen werden, die 4. Welle zu brechen.

Selbstverständlich gilt die 3G-Regel auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Wer nicht genesen oder geimpft ist muss ebenfalls einen Test nachweisen.



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