Standfestigkeit von Grabsteinen wird geprüft

Hirzenhain
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Zur Vermeidung von Unfällen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen die Nutzungsberechtigten von Grabanlagen auf den gemeindlichen Friedhöfen verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabdenkmäler in gewissen Zeitabständen zu überprüfen.

Im Interesse der Vermeidung von Unfällen und aus haftungsrechtlichen Gründen ist die Gemeinde Hirzenhain verpflichtet, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überwachen. Hierzu werden Überprüfungen zur Standfestigkeit der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen vorgenommen am Mittwoch, 07. Juli 2021 vorgenommen:

ab 08.30 Uhr auf dem Friedhof im OT. Glashütten,
voraussichtlich ab 10.00 Uhr auf dem Friedhof im OT. Hirzenhain,
voraussichtlich ab 11.30 Uhr auf dem Friedhof im OT. Merkenfritz.

Sollten sich hierbei Beanstandungen hinsichtlich der Standfestigkeit eines Grabsteines ergeben, so wird auf diesem ein entsprechender Hinweis mittels eines Aufklebers über die bestehende Unfallgefahr angebracht. Evtl. kann sogar eine Absperrung erfolgen. Die Nutzungsberechtigten werden in diesem Fall gebeten, umgehend für eine Beseitigung der Mängel zu sorgen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass sich evtl. kurzfristig Änderungen ergeben können.



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