Kein Grabschmuck auf Rasengräbern erlaubt

Hirzenhain
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Auf den gemeindlichen Friedhöfen wurden in den letzten Jahren mehrere Rasengräber angelegt.

Auf einigen dieser Rasengräber stehen Blumenvasen, -schalen, Kerzen etc. Gemäß der gemeindlichen Friedhofsordnung sind Grabschmuck und Grabbepflanzung nicht gestattet. Es wird um Beachtung der Friedhofsordnung gebeten.
Der Grabschmuck wird zukünftig seitens der Gemeinde entfernt.

 



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