Schulersatzbau für die Sandrosenschule Rockenberg

Schulleiterin Anette Nußbaum, Bürgermeisterin Olga Schneider und Landrat Jan Weckler.

Rockenberg
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Nach einer komplexen Planungszeit durch die Gemeinde Rockenberg ist der Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Burgweg“ nun seit einiger Zeit rechtskräftig und die ersten Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde sind bereits abgeschlossen.

Der Wetteraukreis als Schulträger kann nun auch mit den konkreten Planungen für die Sandrosenschule beginnen. Zukünftig sollen die beiden bisherigen Standorte in den beiden Ortsteilen Rockenberg und Oppershofen aufgebeben werden. Stattdessen soll ein Ersatzbau im neuen Baugebiet „Burgweg“ entstehen. Die Gemeinde stellt dem Wetteraukreis dafür ein Grundstück zur Verfügung. Die Sandrosenschule in der Gemeinde Rockenberg beschult momentan insgesamt acht Grundschulklassen und arbeitet zurzeit noch an zwei getrennten Standorten: an der Hauptstelle im Ortsteil Rockenberg und an der Außenstelle im Ortsteil Oppershofen, an der eine erste und zweite Klasse unterrichtet werden. Dies bringt insbesondere für die Organisation des Schulalltags Herausforderungen mit sich. Der Wetteraukreis und die Gemeinde Rockenberg arbeiten daher gemeinsam daran, beide Standorte künftig wieder an einem einzigen Standort zu vereinen und damit gleichzeitig die räumliche Situation der Schule zu verbessern. Landrat Jan Weckler erläutert: „Die Gemeinde Rockenberg stellt dem Kreis ein Grundstück im neuen Baugebiet ‚Burgweg‘ zwischen den beiden Ortsteilen zur Verfügung. Auf diesem wird der Wetteraukreis den entsprechenden Schulersatzbau auf den Weg bringen.“

Vor einem solchen Unterfangen stehen viele formale Hürden und auch die Planungen sind bisweilen äußerst vielschichtig. So auch im Falle des Baugebiets „Burgweg“, wo zunächst archäologische Ausgrabungen die Bebauung über zwei Jahre verzögert haben. Inzwischen ist der Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Burgweg“ rechtskräftig und die ersten Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde sind bereits abgeschlossen. Eine weitere wichtige Hürde zur Umsetzung des Schulbaus wird ebenfalls bald genommen sein: Der Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück zwischen dem Wetteraukreis und der Gemeinde Rockenberg. Dieser steht kurz vor dem Abschluss, sodass nun für den Schulträger alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen wurden, um in die konkrete Planung des Schulersatzbaus einsteigen zu können. „Für die Öffentlichkeit werden die Arbeiten für den Ersatzbau zwar erst mit dem Beginn der Bauphase sichtbar, begonnen haben diese aber schon viel früher“, erklärt der Landrat. Denn im Hintergrund hat der Schulträger bereits Vorbereitungen getroffen, um die nächsten Schritte zügig auf den Weg bringen zu können. Dabei steht der Schulträger in regelmäßigem Austausch mit der Schulleitung, sodass auch den Bedürfnissen der Schule, die sich aus dem Lehr- und Lernalltag ergeben, Rechnung getragen wird.

In einem ersten Schritt soll noch in diesem September die Ausschreibung für die Planungsleistung veröffentlicht werden. Nach der Vergabe der Planungsleistungen kann dann in 2024 das beauftragte Fachplanungsbüro beginnen, das neue Schulgebäude anhand der Vorgaben des Schulträgers und in enger Abstimmung mit der Schulleitung zu entwerfen. An die Planung schließen sich neben der Stellung, Prüfung und Genehmigung des Bauantrags auch die Ausschreibung der Bauleistungen an. Aufgrund der komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren und der schwer kalkulierbaren Situation im Baubereich kann aktuell noch nicht seriös gesagt werden, wann genau mit der Bauphase begonnen werden kann. Der Raumbedarf für die gesamte Schule wurde bereits anhand der neuen Leitlinie Schulbau geprüft. In der so genannten „Leitlinie Schulbau“ des Wetteraukreises ist genau definiert, welche Räumlichkeiten für Schulen vorgehalten werden müssen. So wird auch die Gleichbehandlung aller Schulen im Landkreis gewährleistet.

Die Bürgermeisterin von Rockenberg, Olga Schneider, freut sich über die Möglichkeiten, die der Kreis durch die Größe des Grundstücks hat: „Wir können dem Kreis ein knapp 17.000 Quadratmeter großes Grundstück anbieten, sodass der ermittelte Raumbedarf des Schulträgers voll umgesetzt werden kann.“ Neben dem Ersatzbau mit Turnhalle ist somit auch für einen schönen Schulhof ausreichend Fläche vorhanden. Die beiden jetzigen Schulgebäude sollen – so gibt es das Hessische Schulgesetz vor - nach Inbetriebnahme des Ersatzbaus entwidmet und durch den Wetteraukreis veräußert werden, wobei die Gemeinde ein Vorkaufsrecht erhält.

Der enge Austausch zwischen dem Wetteraukreis als Schulträger und der Gemeinde Rockenberg ist für dieses Projekt von enormer Bedeutung. Entsprechend fanden konstruktive Gespräche sowohl auf der Verwaltungsebene als auch zwischen Landrat Jan Weckler und Bürgermeisterin Olga Schneider statt. Beide Seiten freuen sich, gemeinsam den Schulstandort in Rockenberg stärken zu können. „Die Planung und Erschließung eines Baugebietes sowie eines komplett neuen Schulgebäudes sind mit komplexen Planungs- und Genehmigungsschritten unter Einbindung zahlreicher externer Partner und Behörden verbunden. Daher ist es umso wichtiger, dass Kreis und Gemeinde hier Hand in Hand gemeinsam und abgestimmt vorgehen“, bekräftigen Bürgermeisterin Olga Schneider und Landrat Jan Weckler.



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