In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Friedberg (Hessen) zur Entsorgung von Lachgaskartuschen ist eine unzutreffende Information enthalten gewesen.
Aufgrund der Kontaktaufnahme und Information durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) stellt die Stadt Friedberg daher klar:
Entgegen der ursprünglichen Darstellung dürfen Lachgaskartuschen als Verpackungen gelten und – sofern sie restentleert sind – über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack (Duales System) entsorgt werden. Eine Abgabe auf den Recyclinghöfen im Wetteraukreis ist hingegen nicht möglich; die Kartuschen werden dort nicht angenommen. Auch das Schadstoffmobil darf diese Kartuschen – unabhängig des Füllstands – nicht annehmen. Restgefüllte Lachgasbehälter werden von bestimmten Gasehändlern entgegengenommen.
Nach Einschätzung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gelten Druckgasbehälter mit Distickstoffoxid („Lachgas“) bis zu einer bestimmten Füllgröße grundsätzlich als systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Diese werden, sofern sie ordnungsgemäß restentleert sind, von den dualen Systemen erfasst und verwertet. Die Stadt Friedberg bedauert die fehlerhafte Darstellung in der ursprünglichen Pressemitteilung und bittet die Redaktion, diese Richtigstellung entsprechend zu berücksichtigen.
Unabhängig davon weist die Stadt weiterhin darauf hin, dass der Konsum von Lachgas gesundheitliche Risiken bergen kann und achtlos weggeworfene Kartuschen im öffentlichen Raum eine Belastung für Umwelt und Sauberkeit darstellen. Die Stadt appelliert daher weiterhin an einen verantwortungsvollen Umgang und eine ordnungsgemäße Entsorgung.
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