Der Regionale Verkehrsdienst Wetterau führte am Donnerstagvormittag (30.01.2026) Verkehrskontrollen im Friedberger Stadtgebiet durch. Das Hauptaugenmerk der Ordnungshüter lag dabei auf der Einhaltung der situativen Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Bedingungen stellten die Beamten dabei mehrerer Verstöße fest. Neben mangelnder Ladungssicherung sowie Verstößen gegen die Gurtpflicht und Sozialvorschriften, entsprach bei insgesamt sieben Autos die Bereifung nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Die Polizisten nahmen dabei besonders die jeweilige Kennzeichnung der Reifen unter die Lupe. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die reine "M+S"-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) auf den Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus. Zulässig sind seit diesem Datum nur noch Reifen, die durch das "Alpine"-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Hierdurch wird nachgewiesen, dass die Reifen spezifische Mindestanforderungen an die Griffigkeit auf Schnee erfüllen. Bei den sieben beanstandeten Fahrzeugen waren entweder Sommerreifen oder Reifen montiert, die lediglich über die veraltete "M+S"-Kennzeichnung verfügten.
Die Konsequenzen bei Verstößen dieser Art richten sich nicht nur gegen die Fahrzeugführer, sondern auch gegen die Halter. Gegen die Fahrer leiteten die Verkehrsexperten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, die ein Bußgeld von mindestens 60 EUR sowie einen Punkt nach sich ziehen. Gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog müssen Halter mit einem Bußgeld in Höhe von 75 EUR und ebenfalls einem Punkt in Flensburg rechnen, da sie die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit unzulässiger Bereifung zugelassen haben.

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