Friedberg: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Friedberg
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Eine nicht ganz alltägliche Erklärung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bekamen Beamte der Polizeistation Friedberg am vergangenen Samstag (20.04.2024) zu hören. Im Rahmen einer Kontrollstelle, bei der der Schwerpunkt auf der Lasermessung von Geschwindigkeitsverstößen lag, hielten die Ordnungshüter einen Pkw wegen eines defekten Tagfahrlichts an.

Am Steuer des Fahrzeugs saß ein 19-jähriger Mann. Beifahrer war sein 58-jähriger Vater. Als sich herausstellte, dass der junge Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, erklärte der Vater, dass er seinem Sohn gerade das Fahren beibringen wolle. Im Internet habe man gelesen, dass man das Fahren üben dürfe, sofern man nicht schneller als 30 km/h fahre. In der Tat hielt man sich an diesen Grenzwert, denn das Messgerät der Polizei hatte den Pkw nicht erfasst.

Dennoch mussten Vater und Sohn über ihren Irrtum und die Falschheit der Internetauskunft durch die Polizisten aufgeklärt werden. Nach wie vor dürfen Übungsfahrten nur in Begleitung eines ausgebildeten Fahrlehrers durchgeführt werden. Auf beide kommt nun ein Strafverfahren zu - gegen den Sohn wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Vater wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!