Aktuell beschränken sich die Richtlinien zur Gewährung von Finanzhilfen auf das Hochwasserereignis am 29. Januar. Bis zum Ende des Monats müssen die Anträge zur Auszahlung der Gelder bei der Büdinger Stadtverwaltung eingereicht werden. Der FWG-Bürgermeisterkandidat Ulrich Majunke schlägt nun vor, diese Finanzhilfen auch an die Geschädigten Bürgerinnen und Bürgern des Hochwassers vom 29. Juni auszuzahlen.

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