Büdingen: Nachmittagsbetreuung in Pandemiezeiten verbessern

Büdingen
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„Seit fast zwei Jahren beherrscht die Corona-Pandemie unser Leben und das unserer Kinder. Viele Familien kommen in diesen Zeiten beruflich und auch familiär an ihre Grenzen. Wir haben Verständnis für das Vorgehen der Stadt, keine gemischten Gruppen in den Kindertageseinrichtungen mehr zuzulassen, um einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Doch auch die Eltern haben eine Erwartungshaltung an die Verwaltung und vor Allem hat der Arbeitgeber der Eltern eine Erwartungshaltung an diese, nämlich täglich ihrer Arbeit nachzukommen. Dies ist aber durch die aktuell bis 14:00 Uhr verkürzten Öffnungszeiten nicht oder nur begrenzt möglich“, erklärt CDU-Stadtverordnete Kerstin Gohlke den Hintergrund zu einer Anfrage, die die CDU-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung am kommenden Freitag eingebracht hat.

„Wir als CDU teilen die Sorgen, die uns von vielen Eltern sowie von den Elternbeiräten zugetragen werden und blicken auf die aktuelle Situation in den Büdinger Kindertagesstätten mit großer Sorge. Der Unmut über die verkürzten Öffnungszeiten ist aus unserer Sicht berechtigt, denn wir wissen, dass viele Eltern auf eine Betreuung bis 17:00 Uhr angewiesen sind“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Jonathan König.

„Mit den Lolli-Tests, die nun eingeführt werden sollen, ist eine Möglichkeit gegeben, etwas mehr Sicherheit in den Alltag der Beteiligten zu bringen. Eventuell wären dadurch auch wieder gemischte Gruppen möglich. Zumindest wollen wir als Kompromiss erreichen, dass diejenigen Kinder, die auf eine Betreuung bis 17:00 Uhr angewiesen sind, in einer Gruppe gemeinsam betreut werden – so kann mit verhältnismäßig geringem Personalaufwand die Nachmittagsbetreuung sichergestellt werden“, so Gohlke und König.

Vor diesem Hintergrund möchten die CDU folgende Fragen beantwortet wissen: Besteht die Möglichkeit, die Gruppen nach Durchführung der Lolli-Test wieder zu mischen? Besteht alternativ die Möglichkeit, diejenigen Kinder, die auf eine Betreuung bis 17:00 Uhr angewiesen sind, in einer Gruppe gemeinsam zu betreuen? Wann werden die bereits gezahlten Gebühren für die Nachmittagsbetreuung zurückerstattet? Ist es möglich, den Einzug zu unterlassen, wo doch klar ist, dass die Gebühren wieder erlassen werden müssen? Wie wird zukünftig sichergestellt, dass die Eltern jederzeit einen erreichbaren Ansprechpartner in der Verwaltung haben?



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