Wolfgang-Ernst-Gymnasium: Intransparenz im Stellenbesetzungsverfahren

Büdingen
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Erst im Februar 2020 hat das Stellenbesetzungsverfahren für die Stelle des Schulleiters am Wolfgang-Ernst-Gymnasium in Büdingen zu einem positiven Ende gefunden. Das Kultusministerium hatte damals bekannt gegeben, dass der von der Schule präferierte damalige kommissarische Schulleiter Oliver Eissing zum neuen Schulleiter nach 13 verschiedensten Schulleiterkonstellationen in acht Jahren ernannt werde.

Dafür hatte sich auch der Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsident Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn mehrfach öffentlich stark gemacht und die schwarz-grüne Landesregierung für deren langsames, chaotisches und von Parteipolitik geprägtes Stellenbesetzungsverfahren kritisiert.

Im Zuge des Stellenbesetzungsverfahren für die stellvertretende Schulleitung hatte im Juli 2021 der Schulelternbeirat erneut Alarm geschlagen:  Der SEB sah die von der Schulleitung und vom Schulelternbeirat präferierte Kandidatin im aktuellen Verfahren benachteiligt. Die Eltern warfen den Verantwortlichen vor, dass am Wolfgang-Ernst-Gymnasium eine Personalpolitik ohne Rücksicht auf Wohl und Wünsche der Betroffenen betrieben werde und dies ein Missbrauch von Entscheidungsgewalt und Macht zur Gestaltung eines Umfeldes nach persönlichen Vorstellungen darstellen könne, welcher der Fürsorgepflicht widerspreche.

Der erfahrene FDP-Parlamentarier Hahn stellte umgehend eine Anfrage im Landtag, befragte den zuständigen Kultusminister Prof. Alexander Lorz (CDU). Er wollte seinerzeit unter anderem wissen, wann die vakante Stelle ausgeschrieben wurde, wann das Stellenbesetzungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird, wie viele Bewerbungen eingegangen sind, ob auch Bewerbungen nach Fristablauf eingegangen sind und wie mit diesen umgegangen wurde. Zudem wollte Hahn in Erfahrung bringen, wie die Landesregierung den Verdacht des SEBs bewertet, dass es trotz qualifizierter Bewerbungen einen Abbruch des laufenden Verfahrens geben könnte, um einen genehmen Kandidaten einzuversetzen und dass eine Personalpolitik ohne Wohl und Wünsche der Betroffenen betrieben werde.

Nach rund sechs Monaten liegt jetzt auch die Antwort von der schwarz-grünen Landesregierung vor. In dieser teilt Minister Lorz mit, dass die Stellenbesetzung zwischenzeitlich abgeschlossen worden sei. Es hätten sich drei Personen beworben, wovon eine Bewerbung nach Fristablauf eingegangen sei. Diese verspätete Bewerbung sei dennoch aus rechtlichen Gründen in den Prozess einbezogen worden. Wegen der Bewerbung eines vierten, aber nunmehr statusgleichen Bewerbers, der zugleich einen Antrag auf Versetzung an des WEG stellte, sei das Besetzungsverfahren abgebrochen worden. Der Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens erfolgte laut Lorz auf der Grundlage geltenden Rechts und im Einklang damit. Das Ausschreibungsverfahren sei fair gestaltet worden.

„Dass Kultusminister Lorz sechs Monate benötigt, um einfache Fragen zum Besetzungsverfahren am Wolfgang-Ernst-Gymnasium zu beantworten und Argumente für das eigene Vorgehen zu sammeln, spricht Bände und zeugt von einer Intransparenz“, kritisiert Hahn und weist darauf hin, dass in der Geschäftsordnung des Landtags eigentlich eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen vorgesehen ist. „Das Wohl des WEG in Büdingen steht unter Schwarz-Grün seit Jahren nicht im Vordergrund, auch Minister Lorz hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren nicht mit Ruhm bekleckert. Bei den künftigen Entscheidungen sollte die Landesregierung endlich dafür Sorge tragen, dass die Schulentwicklung nicht ausgebremst wird“, verweist Hahn auch auf den Umstand, dass der aktuelle Schulleiter derzeit auch noch zuständig die Limesschule in Altenstadt leiten muss. „Dass ein neuer Schulleiter gleichzeitig zwei Schulen leiten muss, darf kein Dauerzustand sein! Die CDU-Bürokratie im Kultusministerium geht leider seit mehreren Jahren negativ mit dem Wolfgang-Ernst-Gymnasium in Büdingen und der Limesschule in Altenstadt um. So sollte ja die ehemalige Leiterin aus Altenstadt Chefin in Büdingen werden, ohne Rücksicht auf die jeweiligen Schulgemeinden und deren pädagogischer Entwicklung“, so Hahn abschließend.



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