CDU Büdingen begrüßt Beschlüsse zur Hochwasserhilfe

Büdingen
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"Wie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschloss, werden den Opfern der Hochwasserkatastrophe vom 29. Januar 2021 weitere Hilfsgelder der Stadt Büdingen in Höhe von 700.000, - € zur Verfügung gestellt. Das Parlament hatte dem Ausschuss die Sache zur endgültigen Entscheidung übertragen", schreibt die CDU Büdingen in einer Pressemitteilung.

„Wir begrüßen, dass nun die verbliebenen Mittel aus dem zu Jahresbeginn aufgelegten Topf von 1,25 Mio. € zeitnah, wahrscheinlich im September, ausgezahlt werden.  Die Betroffenen haben auf diesen Beschluss nun schon einige Monate warten müssen, sodass jetzt eine zügige Entscheidung angezeigt war“, kommentiert Bürgermeisterkandidat Benjamin Harris das Geschehen.

Es habe eine große, fraktionsübergreifende Einigkeit darüber bestanden, den Betrag für die Hochwasserhilfe von 640.000 € auf 700.000 € aufzustocken und die Gelder in einem relativ einfachen Verfahren an die Betroffenen auszuzahlen. „Dabei war uns wichtig, dass die Auszahlung nicht an eine Einkommens- und Vermögensprüfung gekoppelt wird“, so Fraktionsvorsitzender Jonathan König: „Wir hätten es als unangemessen empfunden, wenn die Betroffenen hätten auch noch umfangreiche Auskünfte zu ihrer wirtschaftlichen Situation machen sollen. Gemeinsam mit den weiteren Fraktionen konnten wir erreichen, dass jeder Betroffene, dessen Schäden nicht durch Versicherungen, die städtische Soforthilfe vom Anfang des Jahres oder die Hilfen des Wetterauskreises ersetzt wurden, an der Auszahlung der Hilfszahlung beteiligt wird. Hierüber sind wir sehr froh“.

Die Antragsformulare würden von der Verwaltung ab etwa Ende Juli veröffentlicht. Dann hätten die Betroffenen bis zum 31.08.2021 Zeit, ihre Anträge zu stellen. Sodann werde eine Schadenskommission die Anträge prüfen. Die vorhandenen Mittel von 700.000 € würden anschließend gleichmäßig unter allen Berechtigten verteilt, wobei für denkmalgeschützte Gebäude ein Zuschlag erfolgen solle.

„Die Mittel werden hoffentlich insbesondere denjenigen, die es besonders getroffen hat, weiterhelfen. Mancher, der z.B. nicht versichert war, ist neben den Hochwasserschäden an sich auch noch in eine finanziell schwierige Situation gekommen. Deshalb ist es auch richtig, dass es keine Mindestschadenssumme gibt. Für manchen sind 500 € oder 1.000 € viel Geld – auch solche Schadenshöhen finden daher richtigerweise Berücksichtigung“, so Benjamin Harris



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