"Seit Januar des vergangenen Jahres befinden sich zwei Anträge der SPD und FWG im Geschäftsgang des Büdinger Haupt- und Finanzausschusses. Der Ursprungs-Antrag der Sozialdemokraten sieht die kostenlose Nutzung des städtischen Freibades für Kinder bis 14 Jahre vor", schreibt die FWG-Fraktion im Büdinger Stadtparlament in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "Der Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag der Freien Wähler schlägt alternativ ein Gutschein-Modell für Schwimmkurse vor. Nach dieser Idee sollen Kinder der Büdinger Kindergärten im letzten Kindergartenjahr einen entsprechenden Gutschein erhalten. Beide Vorschläge sollen nach dem Willen der FWG Büdingen nun kurzfristig auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses genommen werden und in die bevorstehenden Haushaltsberatungen einfließen. Mit der Kommunalwahl hat es an der Spitze des Ausschusses einen Wechsel gegeben."
„Wenn wir eine Umsetzung zum Start in die Freibad-Saison 2022 anstreben, müssen die entsprechenden Beschlüsse gefasst und im Haushaltsplan für das kommende Jahr verankert werden“, erläutert der stellvertretende FWG-Fraktionsvorsitzende Thomas Appel in einer Stellungnahme. „In unseren Überlegungen waren wir der Meinung, dass eine pauschale Freistellung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr vom Eintritt nicht zwangsläufig dazu führt, dass alle Kinder auch schwimmen lernen, aber es ist uns wichtig, dass wir beide Modelle auf ihre finanziellen Auswirkungen abklopfen und ihre Umsetzung beraten.“ Dabei sollte auch der neue Kinder- und Jugendbeirat durch den Haupt- und Finanzausschuss eng mit eingebunden werden."
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