Ist die Trinkwasserversorgung noch gesichert?

Büdingen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

WindJammer Gründau e.V. ruft die Gründauer, Gelnhäuser, Wächtersbacher und Büdinger Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe einer Einwendung zum Festsetzungsverfahren des Wasserschutzgebietes WSG-ID 435-057 WSG Gelnhausen, Wasserwerk Gettenbachtal für die Brunnen A-F des Fördergebietes Gettenbachtal der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, auf.

windjammerflyer.jpg

"Dies geht ganz einfach: Adresse angeben, unterschreiben und absenden. Auf der Homepage www.windjammer-gruendau.de finden die Bürger neben weiteren Informationen die entsprechend vorbereitete Einwendung zum Downloaden . Diese kann dann direkt per E-Mail an das RP Darmstadt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet oder auch beim Vereinssitz in Niedergründau, Rosenstr. 18, abgegeben werden. Es werden auch zusätzlich Handzettel sowie Unterschriftenblätter an die Gründauer Haushalte verteilt .Die Frist zur Abgabe endet am 19.05.2021. Die Einwendung des Vereins sowie die fachliche Stellungnahme des Sachbeistands wurden mittlerweile an das RP Darmstadt sowie das Hessische Landesamt für Naturschutz und Geologie in Wiesbaden übermittelt. Das Trinkwasserreservoir Gettenbachtal ist im Regionalplan Südhessen als regional bedeutsames Trinkwassergewinnungsgebiet festgelegt. Die Gettenbacher Brunnen fördern pro Jahr bis zu 1,26 Mio Kubikmeter bestes Trinkwasser. Im März 2019 wurde seitens des RP Darmstadt die erlaubte Fördermenge um das 3 fache erhöht, obwohl in langanhaltenden Trockenperioden mit wenigen Niederschlägen die Grundwasserstände regelmäßig unter den Mindestpegel fielen , diverse Pumpversuche abgebrochen werden mussten und der Gettenbach seit Jahren künstlich am Leben erhalten wird. Der Gettenbach ist völlig versiegt, Quellen sind trockengefallen und es werden am östlichen Eingang des Ortes jede Minute 300 Liter Grundwasser per Schlauch und Sensor eingeleitet. Das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 3000 Menschen, mehr als 6 mal so viel, wie Gettenbach Einwohner hat", heißt es in einer Pressemitteilung.

Bereits in der Vergangenheit hat WindJammer Gründau e.V. auf die aus Sicht des Vereins brisante Grund- und Trinkwassersituation im Gettenbachtal und Litterbachtal hingewiesen. Schon lange sei bekannt, dass die beiden Täler im Hinblick auf die Grundwasserleiter miteinander verbunden seien. Das bedeute, dass zwischen den Grundwasserleitern hydraulische Beziehungen bestehen würden, „wenn die Gettenbacher Brunnen ihren Förderhorizont um 9 m absenken, fällt der Grundwasserspiegel im sensiblen Litterbachtal um glatte 45 cm.“ (Quelle: Schutzgemeinschaft Vogelsberg e.V. Ausgetrocknet 2. Gründau-Gettenbach Ausgabe 11 Januar 1999 Seite 11).

"Jetzt soll in diesem vorbelasteten, mit einem hohen ökologischen Risiko bestehenden Gebiet das Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in folgende Schutzzonen auf: Zone I (Fassungsbereich) muss den Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen gewährleisten. Zone II (Engere Schutzzone) muss den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen z.B. Bakterien, Viren , Parasiten usw. sowie sonstige Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und Strecke zur Wassergewinnungsanlage gefährlich sind. Zone III (Weitere Schutzzone) soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren, chemischen und radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Für eine korrekte Festsetzung der einzelnen Wasserschutzzonen ist es grundsätzlich vorher notwendig und unerlässlich, Messungen von Wasserabstandsgeschwindigkeiten durch Markierungsversuche vorzunehmen. Die Abstandsgeschwindigkeit gibt an, wie lange das Wasser braucht, um von Punkt A nach Punkt B pro Tag zu kommen. Es gibt z. B. sehr hohe Abstandsgeschwindigkeiten, die abhängig sind von den vor Ort befindlichen geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen, z. B. wie gut wasserdurchlässig ist das Gestein oder gibt es schwebende Grundwasserstockwerke und Klüfte. Die ordentliche Messung der Abstandsgeschwindigkeiten durch Markierungsversuche wurden bis heute trotz wiederholter Aufforderung an die Behörden seitens der Gemeinde Gründau als auch von WindJammer Gründau e.V. und deren fachlichen Sachbeiständen in diesen Gebieten nicht durchgeführt. Stattdessen wurden die Abstandsgeschwindigkeiten nur willkürlich geschätzt und angenommen, jedoch nie gemessen. Zudem wird ein altes, hydrogeologisches Gefälligkeitsgutachten, das auch noch bewusst an die bereits zuvor bekannten Windvorrangflächen des Eichelkopfs angepasst wurde, zugrunde gelegt, das in keiner Weise die klimatischen Veränderungen, Erhöhung der Grundwasserentnahmen sowie Fördermengen usw. berücksichtigt", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Aus diesem Grund fordert WindJammer Gründau e.V. für einen flächendeckenden Grundwasserschutz, was auch im Einklang mit der EUWRRL stehe, ordentliche Messungen der Abstandsgeschwindigkeiten durch Markierungsversuche unter Beauftragung eines neutralen hydrogeologischen Büros. Solange diese fehlen würden und die tatsächlichen Abstandsgeschwindigkeiten nicht bekannt seien, müsse von einer fehlerhaften Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen ausgegangen werden.

"Im Reinhardswald wurden zwischenzeitlich Messungen von Abstandsgeschwindigkeiten durchgeführt. Hier zeigte sich, dass die zuvor geschätzten Daten erheblich von den dann gemessenen Daten abwichen und die Wasserschutzzone II viel zu klein ausgewiesen werden sollte. Die verschiedenen Gutachter von WindJammer Gründau e.V. sowie der Gemeinde Gründau kommen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass die Wasserschutzzone II auch im Gettenbachtal viel zu klein ausgewiesen werden soll. Das hätte fatale Folgen für die zukünftige Trinkwasserversorgung der Gründauer Bürger sowie für das Rhein-Main-Gebiet. Trinkwasser zählt zu den elementaren Lebensmitteln und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung ist unerlässlich, wäre aber mit einer fehlerhaften Festsetzung des Wasserschutzgebietes gefährdet und nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund ruft WindJammer Gründau e.V. die Bevölkerung dazu auf, unser Grundwasser zu beschützen und sich für eine korrekte Ausweisung der Wasserschutzgebiete mit einzusetzen. Die Kinder und Enkelkinder werden es danken, denn die öffentliche Wasserversorgung hat Vorrang. Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss", so WindJammer Gründau abschließend.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!