Büdingen: Verbot von Nutzfeuern sowie das öffentliche Grillen

Büdingen
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Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und der damit verbundenen hohen Wald- und Flächenbrandgefahr erlässt der Magistrat der Stadt Büdingen ab sofort ein Verbot von Nutzfeuern sowie ein Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen im gesamten Stadtgebiet. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.

Die Entscheidung wurde in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem Ordnungsamt getroffen. Aktuell herrscht in der Region eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahrenstufe laut Deutschem Wetterdienst. Bereits kleine Funken oder Glutreste können unter den gegebenen Bedingungen verheerende Brände auslösen.

Der Bürgermeister, das Ordnungsamt und die Feuerwehr appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: „Der Schutz von Mensch, Natur und Eigentum hat oberste Priorität. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Jeder einzelne ist nun gefragt, verantwortungsvoll zu handeln und das Risiko nicht weiter zu erhöhen.“


Was ist konkret verboten?

- Das Entzünden Nutzfeuern auf öffentlichen und privaten Flächen.
- Das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen, Parks und Grünanlagen.
- Das Wegwerfen von Zigarettenkippen (auch dies stellt nicht nur grundsätzlich einen Bußgeldtatbestand dar, sondern stellt zudem eine erhebliche Brandgefahr dar).

Ausnahmen und Kontrollen

Private Grillvorgänge, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer im eigenen Garten sind zwar weiterhin nicht verboten, jedoch wird auch hier dringend davon geraten. Die Einhaltung des Verbots wird vom Ordnungsamt und der Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter 06042-884-1300 zur Verfügung.



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