Büdingen: Seemenbachmauer soll in Eigenturm der Stadt übergehen

FWG-Fraktionsvorsitzender Ulrich Majunke.

Büdingen
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Die FWG Büdingen lobt in einer Pressemitteilung die Bemühungen des Magistrates zur Eigentumsübertragung der Seemenbachmauer. Nach diesen Plänen soll die Stadt Büdingen Eigentümer der Mauer werden, um anschließend eine umfassende Sanierung der wichtigen Hochwasserschutzeinrichtung durchzuführen. „Die Stadträte arbeiten gemeinsam und über Parteigrenzen hinweg am richtigen Konzept“, beschreibt der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke die Haltung der eigenen Fraktion. „Wir möchten sie darin bestärken, diesen Prozess zu beschleunigen und konsequent fortzusetzen.“

Derzeit befindet sich die Seemenbachmauer in Privatbesitz. Ein Umstand, der in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Konflikten geführt hat. Die Frage, wer letztlich für die Instandhaltung oder Sanierung der Mauer zuständig ist, hat immer wieder zu Verzögerungen und Untätigkeit geführt. Eine nachhaltige Lösung der Problematik wurde seit den 1980er Jahren mehrfach nicht erreicht. Die Folge: Der Zustand der Mauer hat sich zunehmend verschlechtert. Am 29. Januar 2021 kam es schließlich zur Katastrophe. „Zwischenzeitlich gibt es neue Beschädigungen entlang der Seemenbachmauer, auf die wir nochmals aufmerksam machen möchten“, betont Ulrich Majunke. „Diese Mauerteile sollten schleunigst und möglichst vor einer Eigentumsübertragung ausgebessert werden.“ Gleiches gelte für die immer noch beschlossenen provisorischen Schutzmaßnahmen. „Wir hoffen darauf, dass Bürgermeister Benjamin Harris kurzfristig seine Gründe darlegt, weshalb er auf einen solchen Schutz verzichten möchte. Es ist wichtig, denn ein schneller Schutz ist unerlässlich.“

Zugleich macht die FWG Büdingen auf verschiedene Risiken aufmerksam: „Ein großer Teil der Finanzierung zahlreicher Hochwasserprojekte in der Großgemeinde, erschließt sich ausschließlich mit Fördermitteln des Landes Hessen. Aus den Zusammenhängen und Darstellungen ergeben sich Risiken zur Fördermittelgewährung. Die Seemenbachmauer ist nur ein Teil des gesamten Schutzes in der Großgemeinde. Dezentrale Maßnahmen oder die Rückhaltebecken an Wolfsbach oder Kälberbach müssen ebenfalls finanziert werden. Das Beispiel zur Finanzierung der geplanten Feuerwehrhäuser zeigt, zu welchen Verzögerungen es kommen kann und die Befürchtung erscheint durchaus berechtigt, dass die fest eingeplanten Fördermittel für die Seemenbachmauer im Rahmen eines zeitgleichen Planfeststellungsverfahrens des HRB Hammer in Frage gestellt werden könnten. Aus diesem Szenario ergeben sich für die Stadt Büdingen und andere Hochwasserschutzprojekte erhebliche Risiken, die einkalkuliert werden müssen. Oder anders ausgedrückt: Sollte es keine Fördermittel für die Seemenbachmauer geben, muss nahezu zeitgleich die Umsetzung des Rückhaltebeckens in Wolf und am Kälberbach gewährleistet bleiben. Sämtliche Fragestellungen und konstruktiven Hinweise müssen in den Investitionsplanungen aufeinander abgestimmt werden. Dies schließt auch mit ein, auf welchem Niveau die Seemenbachmauer – insbesondere im Hinblick auf das Rückhaltebecken Hammer -  saniert werden muss.

 



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