Grüne beantragen: Spielstraße in Massenheim für Kinder sichern

Massenheim
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Die Familien am Harheimer Weg in Bad Vilbel Massenheim haben Angst um ihre Kinder! Zwischen der katholischen Kirche und dem Ende der Reihenhaussiedlung ist der Harheimer Weg eine Spielstraße.

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Deutlich gekennzeichnet durch das entsprechende Verkehrszeichen und sogar einem Piktogramm auf dem Asphalt. Aber die Eltern klagen bei der Ortsbeirätin der Grünen, Marianne Reichel, über regelmäßige Raser vor ihren Türen. Marianne Reichel erklärt dazu: „Die Kennzeichnung reicht nicht aus, um gefährliches Rasen zu unterbinden! Deshalb haben wir die Installation einer Bodenschwelle oder eine Aufpflasterung beantragt. Diese Maßnahmen haben in anderen Kommunen für deutlich mehr Verkehrssicherheit gesorgt.“

Die Familien im Harheimer Weg fürchten um die Sicherheit ihrer spielenden Kinder. Schweren Herzens müssen sie ihnen verbieten, ihre Spielstraße zu nutzen. Das absehbare Ende der Bebauung und der freie Blick rechts über die Felder verführt viele Autofahrer:innen zu beschleunigen. Marianne Reichel will den Kindern ihre Spielstraße zurückgeben. Sie hat sich über mögliche Maßnahmen gegen Raser informiert. Bodenschwellen oder Aufpflasterungen haben sich in anderen Kommunen gegen Raser bewährt. Am Ende der Bebauung würde eine solche Maßnahme alle Autofahrer:innen an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit erinnern. Die Kennzeichnung als Spielstraße und die entsprechenden Schilder und Bodenmarkierungen erzielen nicht die gewünschte Drosselung der Geschwindigkeit. Eine zusätzliche Bodenschwelle ist eine preisgünstige Maßnahme, die schnell umgesetzt werden kann. Marianne Reichel schildert ihr Ziel: „Wenn die Sonne die Kinder wieder ins Freie lockt, sollen sie eine sichere Umgebung vor ihrer Haustür vorfinden.“

Aufpflasterungen werden gemäß der “Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen” (RASt) als Maßnahme der Geschwindigkeitsdämpfung in Erschließungsstraßen angesehen (RASt, 6.2.1). Plateaupflasterungen sind zumeist quadratische Anhebungen des Fahrbahnbelages um 5 bis 7 Zentimeter in einer Größe von mindestens 1,70 x 1,70 Metern. Sie sind deshalb so dimensioniert, damit radfahrerende Verkehrsteilnehmer:innen an ihnen vorbei fahren können (vgl. RASt, 6.2.1.1). Lediglich Personenkraftwagen müssen die Pflasterungen überfahren und behalten die Schrittgeschwindigkeit bei oder bremsen ab. Fahrbahnschwellen erzielen denselben Effekt wie Aufpflasterungen. Sie sind nach geltender Rechtsauffassung nur in verkehrsberuhigten Bereichen - wie der Harheimer Weg einer ist – zulässig.



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