Weg vom Einweg hin zum Mehrweg

Bad Vilbel
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In Bad Vilbel soll es möglichst keine Einwegverpackungen mehr geben, wenn Kundinnen und Kunden in Läden mit gastronomischem Angebot Essen und Trinken zum Mitnehmen bestellen.

Aus diesem Grund hat der Magistrat eine Förderrichtlinie verabschiedet, auf deren Basis entsprechende Unternehmen eine Förderung zur Anschaffung von Mehrwegbehältnissen erhalten können. Der Fördertopf ist mit 10.000 Euro gefüllt, jedes Unternehmen kann hieraus 500 Euro beantragen, sodass im ersten Schritt 20 in Bad Vilbel ansässige Unternehmen gefördert werden könnten.

„Vor allem in Pandemiezeiten hat das Außerhausgeschäft für gastronomische Betriebe enorm zugenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger bestellen Essen oder nehmen sich ihren Kaffee ‚to go‘ mit. Dies führt zu einer deutlichen Zunahme an Verpackungsmüll, den wir auch in Bad Vilbel insbesondere in den Sommermonaten gespürt haben. Ein Mittel dagegen sind Mehrwegverpackungen. Diese müssen von den gastronomischen Betrieben jedoch zunächst angeschafft werden. Um diese Anschaffung ein stückweit zu erleichtern, haben wir nun die Förderrichtlinie verabschiedet“, erklärt hierzu Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU).

Mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 10.000 Euro und einer maximalen Einzelförderung von 500 Euro können bis zu 20 gastronomische Betriebe, die in Bad Vilbel ansässig sind, gefördert werden. Damit wolle die Stadt den Unternehmen das finanzielle Risiko bei einer Umstellung hin zu Mehrwegverpackungen nehmen. Förderfähig sind auch Unternehmen, die bereits in ein Mehrwegsystem umgestiegen sind. Auch diese können ihre tatsächlich entstandenen Kosten bis zum Maximalbetrag von 500 Euro einreichen. „Wir möchten hier auch von den Erfahrungen profitieren, die einzelne Unternehmen bereits haben. Mit unserer Förderung können Anmelde- und Teilnahmegebühren für die Mehrwegsysteme gestemmt sowie die Anschaffung von Behältnissen bewerkstelligt werden“, führt Wysocki weiter aus. Mit dem Förderhöchstbetrag könnten so rund 2000 bis 4000 Befüllungen finanziert werden. Dies hängt von der Art und der Größe des Behältnisses ab.

„Die Förderrichtlinie ist bewusst anbieterneutral gestaltet. Aufgrund der Gleichbehandlung aller Anbieter haben wir uns dafür entschieden, die Förderung nicht auf einzelne Systemanbieter zu beschränken“, betont Wysocki. Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat die Förderrichtlinie zudem jetzt verabschiedet, um bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht zum 1. Januar 2023 das Aufkommen von Verpackungsmüll im Stadtgebiet zu reduzieren, zu handeln. Daher läuft der Förderzeitraum auch am 20. September aus, denn es sollen bewusst die Unternehmen gefördert werden, die bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht ihr System umstellen möchten.

„Schon jetzt bieten einige gastronomische Betriebe in Bad Vilbel Mehrwegsysteme an. Nun möchten wir mit unserer Förderrichtlinie weitere Betriebe ermutigen, dies schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht zu tun. Gemeinsam können wir so das Aufkommen von Verpackungsmüll in Bad Vilbel erheblich senken und einen großen Teil zur Nachhaltigkeit in unserer Stadt beitragen“, so Wysocki abschließend. Die Förderrichtlinie muss vor Inkrafttreten noch durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Sie steht auf der Tagesordnung für die Sitzung am 15. Februar. Nach der amtlichen Bekanntmachung können die Betriebe dann die Anträge stellen.

Die Förderrichtlinie „In Bad Vilbel Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll – eine nachhaltige Lösung für Bad Vilbel“ wird nach dem Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung sowie der öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel einsehbar sein. Hier finden sich dann auch alle Informationen zur Antragsstellung.



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