Bad Vilbel: 3G-Regel im Rathaus, Bürgerbüro und Standesamt

Bad Vilbel
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Ab Montag, 13. Dezember, gilt bis auf Weiteres die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses, Bürgerbüros Kernstadt und des Standesamtes in Bad Vilbel. Die Stadtverwaltung weißt darauf hin, dass dringende Angelegenheiten nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden können.

Wer mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste in persönlichen Kontakt treten möchte, muss daher zunächst einen Termin mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren. Ein Zutritt zu den Büroräumen in den oben genannten Bereichen ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden.

Der Zutritt ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchV (Impfnachweis, Genesenennachweis, Testnachweis) möglich. Ein Nachweis darüber ist vorzulegen. Zudem gilt in den genannten Einrichtungen Maskenpflicht.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!

online werben