Ab sofort wieder Terminpflicht für Besuch des Rathauses

Bad Vilbel
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Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen gilt ab sofort wieder eine Terminpflicht für das Betreten des Rathauses. Wer dringende Angelegenheiten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste klären muss, muss daher zunächst einen Termin mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren. Ein Zutritt zu den Büroräumen im Rathaus ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden.

Von dieser Regelung ausgenommen ist die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jederzeit und ohne Anmeldung möglich sein muss.

„Die hohen Zahlen an Coronainfektionen haben uns dazu veranlasst, erneut den Zugang zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu gewähren. Ziel ist es, möglichst viele Kontakte zu verringern, um einen Teil dazu beizutragen, die Infektionszahlen zu senken. Wer also ab sofort ins Rathaus möchte, um entsprechende Dinge zu erledigen, muss sich vorab beim jeweiligen Mitarbeiter anmelden“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr.

Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die nach gesetzlichen Vorgaben jederzeit ohne Anmeldung möglich sein muss. Für alle weiteren Fragen oder Gesprächsbedarfe wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, sich telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu wenden.

Eine Übersicht der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung gibt es auf der städtischen Homepage: https://www.bad-vilbel.de/de/rathaus/verwaltungsgliederung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind ebenfalls auf der Homepage zu finden: https://www.bad-vilbel.de/de/rathaus/ansprechpartner-a-z



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