Hahn (FDP) lobt Polizei nach Festnahmen in Sportsbar

Bad Vilbel
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„Unser Rechtsstaat hat sich wehrhaft gezeigt. Unsere Sicherheitsbehörden haben hervorragend zusammengearbeitet und somit unsere Stadt noch sicherer gemacht“, bewertet der heimische FDP-Vorsitzende Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn die Durchsuchung der Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einer Bad Vilbeler Sportbar in der Nacht auf Dienstag (13.04.).

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Bei der Durchsuchung wurden aufgrund des Verdachts des illegalen Glücksspiels drei Personen vorläufig festgenommen und ein fünfstelliger Geldbetrag und umfangreiche Beweismaterialien sichergestellt.

„Auf Initiative der Freien Demokraten wurde unsere Stadt Mitglied der polizeilichen Sicherheitsinitiative KOMPASS. Diese Iniative führt innovativ die praxiserfahrene Polizei mit stadtkundigen Bürgern und forschenden Wissenschaftlern zusammen, um die Sicherheit im öffentlichen und privaten Raum auch in Bad Vilbel weiter zu verbessern“, erinnert Thomas Reimann.

"Zu seiner Zeit als Vorsitzender der FDP wurde in einer Veranstaltung von „FDP vor Ort“ mit der Direktorin der Polizei in der Wetterau Fuchs und dem Vertreter der Uni Gießen Dominik Erb das Landesprogramm ‚Kompass’ vorgestellt und im Anschluss zahlreiche Gespräche gerade mit den Polizeibehörden geführt", schreibt die FDP in einer Pressemitteilung.

„Wir bedanken uns für die gute strategische Zusammenarbeit der vergangenen Monate hinsichtlich der Sicherheit bei der Polizei, des Kreises und der Stadt Bad Vilbel mit ihrem Ordnungsamt, Bauamt und Gewerbeamt. Es freut uns, dass dieses Teamwork im Rahmen der Initative KOMPASS erste Früchte trägt. Wir Freie Demokraten werden uns auf den verschiedenen Ebenen auch künftig dafür einsetzen, dass der Rechtsstaat weiter gestärkt wird“, so auch der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stadtparlament, Erich Schleßmann.

Wichtig sei es, dass gerade in der Innenstadt mit seiner Frankfurter Straße nach der Pandemie wieder eine ‚Flaniermeile‘ entsteht, auf der wir Bürger, aber auch unsere Gäste aus umliegenden Städten gerne verweilen, einkaufen und Speisen und Getränke genießen. "Da stören nicht rechtsstaatlich agierende Betriebe. Auch stört nur das demonstrativ vorgeführte Vorbeifahren manches Teilnehmers", so Hahn abschließend.



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