Kitas kehren zu „Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ zurück

Bad Vilbel
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Ab dem 22. Februar kehren die Bad Vilbeler Kindertagesstätten in den „Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ zurück. Damit entfällt die in der Einrichtungsschutzverordnung beschlossene Regelung, dass Kinder nur bei dringenden Betreuungsbedarf in die Einrichtung kommen sollen.

Bürgermeister und Kämmerer Dr. Thomas Stöhr und Sozialdezernent Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn halten dennoch die Regelung aufrecht, dass Gebühren zurückerstattet werden sollen, wenn Eltern ihre Kinder aus pandemiebedingten Gründen zuhause betreuen. Diese Regelung soll bis zum 31. März bestehen bleiben.

„Wir sehen den großen Wunsch viele Eltern, dass die Kitas wieder in den Regelbetrieb zurückkehren, der jedoch natürlich weiterhin nach allen pandemiebedingten Vorgaben gestaltet wird. Dies ist ab dem 22. Februar der Fall. Gleichzeitig aber nehmen wir auch die Stimmen von Eltern wahr, die ihre Kinder aufgrund der Pandemie noch nicht zurück in eine Kita schicken wollen. Für diese wollen wir unsere Regelung zur Rückerstattung von Kitagebühren fortsetzen“, erklären Stöhr und Hahn.

Bis zum 31. März sollen demnach Gebühren zurückerstattet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Kita schicken und dies mit der Coronapandemie begründen. Der „Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ ersetzt aber gleichzeitig ab dem 22. Februar die Regelung, dass Kinder nur bei dringendem Betreuungsbedarf in die Kitas kommen sollen. Für den „Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ gelten jedoch besondere Bedingungen. So bleibt es, je nach Personalsituation, möglicherweise weiterhin bei den eingeschränkten Öffnungszeiten in der jeweiligen Einrichtung. Außerdem sollen die Kinder nur in fester Gruppenzusammensetzung und möglichst festem Personalstamm betreut werden. „Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ist auch unsere Personalsituation nach wie vor angespannt, weshalb es kurzfristig in einzelnen Kitas zu weiteren Einschränkungen kommen kann. Kinder, die zuhause betreut werden, helfen daher nicht nur weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen, sondern entlasten auch die personelle Situation in den Einrichtungen. Daher sollen die Rückerstattungsregelungen bestehen bleiben. Entsprechend verstehen wir auch die auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration geäußerte Bitte auf zurückhaltende Nutzung des Betreuungsangebots in Pandemiezeiten“, führen Stöhr und Hahn weiter aus.

Beide wissen, dass sich insbesondere die Kinder darauf freuen, zu ihren Freunden zurückzukehren und einen Schritt hin zu einer gewissen Normalität zu erhalten. Gleichzeitig aber appellieren der Bürgermeister und der Sozialdezernent an alle Eltern, nach wie vor sorgsam bei auftretenden Krankheitssymptomen bei den Kindern oder Familienmitgliedern umzugehen. „Auch für uns bedeutet die Rückkehr in den ‚Regelbetrieb in Pandemiezeiten‘ einen ersten Schritt zurück zu einer Normalität. Wir hoffen sehr, dass die zuletzt durchaus gute Entwicklung der Infektionszahlen, zusammen mit dem steigenden Impfangebot dazu führen wird, dass bald auch weitere solcher Schritte folgen. Dennoch müssen wir alle auch weiterhin achtsam sein und unseren Teil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen“, so Stöhr und Hahn abschließend.



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