Gebührensatzung zur Unterbringung Geflüchteter in Bad Vilbel

Bad Vilbel
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Für anerkannte Flüchtlinge in den Unterkünften erhält die Stadt keine finanzielle Unterstützung durch den Wetteraukreis. Sie leben aber häufig weiterhin in den Unterkünften, da sie auf dem Wohnungsmarkt keine Bleibe finden. Die Kommunen sind durch Landesrecht verpflichtet, von allen anerkannten Flüchtlingen, Gebühren für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder angemieteten Liegenschaften zu verlangen.

Als Träger für die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte und auch für alle angemieteten Objekte, in denen Geflüchtete durch die Stadt untergebracht sind, ist die neue Gebührensatzung die Rechtsgrundlage für die Stadt, von anerkannten Flüchtlingen, Gebühren für die Unterbringung zu erheben. Dieser Schritt ist notwendig, um die entstehenden Kosten zu decken und dabei gleichzeitig eine ausgewogene Regelung zu schaffen.

„Eine menschenwürdige Unterbringung der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, ist uns sehr wichtig, deshalb helfen wir seit Jahren, wo wir helfen können, schaffen Unterkünfte, mieten Immobilien an und errichten neue Häuser. Insgesamt verläuft die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Bad Vilbel im Grundsatz gut. Dies alles ist aber mit immensen Kosten verbunden, die wir als Kommune tragen müssen. Um einigermaßen kostendeckend arbeiten zu können, sehen wir die nun vom Magistrat beschlossene Gebührensatzung als notwendig an“, erklärt hierzu Sozialdezernentin Ricarda Müller-Grimm.

Konkret entstehen die Kosten für diejenigen Personen, die noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, aber bereits eine Bleiberecht erhalten haben und damit auch berechtigt sind, aus den Unterkünften auszuziehen. Bei Personen, die nicht arbeiten, werden die Gebühren mit den Sozialleistungsträgern abgerechnet, wer hingegen bereits einer Arbeit nachgeht, muss fortan diese Gebühren selbst zahlen. „Wir haben uns bei den Gebühren an den tatsächlichen Kosten für die Unterbringung orientiert, gleichzeitig aber auch Ermäßigungsstufen gestaltet, um gerade die Menschen, die arbeiten, durch die Gebühren nicht in die Bedürftigkeit abrutschen zu lassen. Unser Ziel war eine ausgewogene Gebührensatzung, die alle Beteiligte weder überbelastet, noch unnötige Härten schafft“, führt Müller-Grimm weiter aus.

Um den Menschen, die arbeiten ein auskömmliches Einkommen zu wahren, sieht daher eine erste Ermäßigungsregelung vor, die tatsächlich anfallenden Gebühren insofern zu reduzieren, dass Personen nicht in die Bedürftigkeit, wie sie nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch definiert ist, abrutschen. Dabei werden die Gebühren auf die derzeit gültige Mietobergrenze reduziert.

Konkret entstehen für eine Person somit Gebühren in Höhe von 590 Euro. Für minderjährige Personen betragen die Gebühren 200 Euro. Die Staffelung samt Ermäßigungen in den entsprechenden Fällen sieht wie folgt aus:

Einpersonenhaushalt: 590,00 Euro
Zweipersonenhaushalt 790,00 Euro
Dreipersonenhaushalt 910,00 Euro
Vierpersonenhaushalt 1.040,00 Euro
Fünfpersonenhaushalt 1.160,00 Euro
Jede weitere Person im Haushalt plus 150 Euro.

Neben der Kostendeckung, steht jedoch auch der soziale Aspekt in der Gebührensatzung im Vordergrund. Daher sieht die Satzung eine weitere Ermäßigungsregelung vor, die es unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet, dass keine Person, die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, durch die erhobenen Gebühren wieder in die Bedürftigkeit, wie sie nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch definiert ist, fällt. „Diese zweite Ermäßigung ist auf drei Monate befristet. In dieser Zeit haben die Personen die Möglichkeit, entsprechende Leistungen bei einem Sozialleistungsträger zu beantragen oder ihr Arbeitseinkommen zu verbessern“, fügt die Sozialdezernentin an.

Sozialdezernentin Ricarda Müller-Grimm betont abschließend: „Eine ausgewogene Gebührensatzung war unser Ziel, um alle Beteiligten fair zu behandeln. Wir orientierten uns an den tatsächlichen Kosten für die Unterbringung und schufen Ermäßigungsstufen, um Härtefälle zu vermeiden und diejenigen zu entlasten, die sich aktiv um Arbeit bemühen."



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