Bad Vilbel: Verbot von offenem Feuer in Grünanlagen aufgehoben

Bad Vilbel
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Im Juni erließ die Stadt Bad Vilbel eine Allgemeinverfügung, wonach offenes Feuer in städtischen Grünanlagen verboten wurde. Hiermit reagierte man auf die anhaltende Trockenheit und die erhöhte Gefahr von Bränden aufgrund dieser. Da sich die Situation rund um die Trockenheit deutlich geändert hat, kann diese Allgemeinverfügung nun aufgehoben werden.

„Eine Maxime unseres Verwaltungshandelns ist es, auf gegebene Situationen mit entsprechenden Mitteln zu reagieren. Dies haben wir im sehr trockenen Juni mit unserer Allgemeinverfügung getan. Da sich die Situation in den vergangenen Tagen und Wochen verändert hat, können wir dieses Verbot wieder aufheben. Es gilt jedoch nach wie vor mit offenem Feuer in unseren Grünanlagen sehr vorsichtig umzugehen, um das Risiko von Bränden oder gefährlichen Situationen zu vermeiden“, erklärt hierzu Bürgermeister Sebastian Wysocki.

Der Widerruf der Allgemeinverfügung wird am 10. August 2023 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht und tritt damit am Freitag, den 11. August 2023 in Kraft.



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