Förderung für private Immobilieneigentümer in der Kernstadt

Auch von der Straßenseite aus kann man die mühevoll sanierte Fassade bewundern.

Bad Vilbel
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Erstes Sanierungsprojekt aus dem Fassadenanreizprogramm fertiggestellt: Pfarrhaus St. Nikolaus erstrahlt in neuem Glanz

Das Gerüst ist längst abgebaut und die letzte Farbe ist getrocknet – nun erstrahlt das ehrwürdige Pfarrhaus St. Nikolaus in der Innenstadt von Bad Vilbel wieder in neuem Glanz. Davon überzeugten sich Patrick Weber vom Fachdienst Planung und Stadtentwicklung der Stadt Bad Vilbel und Sabine Herz vom Kernbereichsmanagement bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden der katholischen Pfarrgemeinde St. Nikolaus, Dorothea Knoblauch. „Die Fassade des denkmalgeschützten Hauses wurde vollständig renoviert und mit mehreren Anstrichen versehen. Auch die Fensterrahmen wurden neu gestrichen und die Klappländen aufgearbeitet. Am Sockel wurde die Erde aufgegraben, eine Schutzfolie verlegt und ein Spritzschutz rund um das Gebäude aufgebracht“, erläutert Frau Knoblauch die Sanierungsmaßnahme. 25 Prozent der nicht ganz unerheblichen Kosten für dieses stattliche Gebäude wurden durch Fördergelder des Fassadenanreizprogramms, das die Stadt Bad Vilbel im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ aufgelegt hat, getragen. Mit Hilfe dieses Programms können in der Bad Vilbeler Kernstadt private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer Zuschüsse für die Sanierung, Erneuerung, Renovierung und Gestaltung ihrer Fassade erhalten. Ziel der Förderung ist die Aufwertung privater Gebäude zur dauerhaften Verbesserung des Stadtbilds in der Kernstadt.

Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen wie das Reinigen, Verputzen und Streichen der Fassaden wie am fertiggestellten Pfarrhaus St. Nikolaus, aber auch der Rückbau von Fassadenverkleidungen, die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden, die Reparatur und der Anstrich von Klappläden, Fensterrahmen, Balkongeländern oder anderen zur Fassade gehörenden Bauteilen oder das Aufbringen einer Anti-Graffiti-Beschichtung. Voraussetzung ist, dass das Gebäude im Fördergebiet liegt und die Fassade von der Straße aus sichtbar ist. Ist dies der Fall, kann ein Förderantrag gestellt werden. Der Antrag ist unkompliziert, es müssen nur drei Vergleichsangebote vorgelegt und einige wenige Unterlagen beigefügt werden. Dabei ist das Kernbereichsmanagement behilflich, das auch die Förderfähigkeit im Vorfeld prüft. Dies bestätigte auch Frau Knoblauch. „Für die Unterstützung bei der Antragstellung und die Förderung bedanken wir uns an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich!“ Ein lokales Gremium aus Akteuren der Innenstadt und der Bürgerschaft entscheidet nach der Vorprüfung durch Stadt und Kernbereichsmanagement über die Bewilligung des Antrags. Dann winken 25 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten der Maßnahme, maximal jedoch 20.000 Euro. Patrick Weber vom Fachdienst Planung und Stadtentwicklung berichtet, dass zurzeit bereits eine weitere Baumaßnahme durchgeführt wird, weitere Anträge zur Förderung der Fassadenrenovierung sind bereits eingereicht.

Wer Interesse an einer Sanierung seiner Hausfassade hat, kann sich an das Kernbereichsmanagement wenden. Immer donnerstags berät und unterstützt Frau Herz im Kernbereichsbüro im Haus der Begegnung. Auch unter der Telefonnummer 0631/362450 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist sie erreichbar. Auf der Homepage der Stadt (https://www.bad-vilbel.de/de/bauen/staedtebaufoerderung-lebendige-zentren) sind alle wichtigen Unterlagen zum Download bereitgestellt. Hier ist auch eine Karte des Fördergebiets zu finden, der man entnehmen kann, ob die eigene Immobilie im Fördergebiet liegt. Pro Jahr stehen 70.000 Euro zur Verfügung. Die Fördersumme setzt sich aus Geldern des Landes Hessen, des Bundes und der Stadt Bad Vilbel zusammen.



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