Bürgermeister pro Städteinitiative für angemessene Geschwindigkeit

Bad Vilbel
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Bad Vilbel hat sich gemeinsam mit über 400 Städten und Gemeinden einer Initiative des Deutschen Städtetags für angemessene Geschwindigkeit angeschlossen. Mittlerweile haben die Städte und Gemeinden eine neue Resolution an die Bundesregierung gerichtet. In dieser Resolution wird die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern für einzelne Straßen anordnen zu können, unabhängig davon, ob dort eine besondere Gefahrensituation zu verzeichnen ist.

Außerdem soll es möglich sein, ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine höhere Geschwindigkeit zuzulassen. „Wir Verantwortlichen vor Ort kennen unsere Städte am besten. Wir wissen sehr gut, wo eine Temporeduzierung Sinn ergibt und wo gehandelt werden muss. Der Bund muss daher die Grundlagen schaffen, dass wir auch handeln können“, erklärt hierzu Bürgermeister Sebastian Wysocki. Bisher erlaubt die Straßenverkehrsordnung nur eine Anordnung von Tempo 30 auf Haupterschließungsstraßen, wenn es sich um besondere Gefahrenlagen oder sogenannte schützenswerte Einrichtungen wie Kitas, Seniorenheime, Schulen oder Krankenhäuser handelt.

Städte und Gemeinden aus dem ganzen Bundesgebiet haben sich den Forderungen der Städtetagsinitiative angeschlossen. Sie fordern unisono die Möglichkeit, für ihre Bürgerinnen und Bürger die Entscheidung treffen zu können, wo Tempo 30 gelten soll. „Der Verkehrsminister ist hier in der Pflicht. Es ist niemandem vor Ort zu erklären, weshalb er die Idee der Städte und Gemeinden nicht endlich aufgreift, einen Gesetzesentwurf vorlegt und uns vor Ort damit die Handlungsmöglichkeiten gibt, selbst entscheiden zu können“, sagt Wysocki.

Bad Vilbel hat erst kürzlich auf zwei Straßenabschnitten „Tempo 30 nachts“ eingerichtet. Dem war jedoch ein langes Verfahren vorausgegangen, um diese Anordnung zu erreichen. „Wie in so vielen Bereichen benötigen wir auch hier schnellere Verfahren, die allen voran in den Händen derer liegen, die vor Ort sind und dort auch entscheiden können. Die Verantwortlichen in den Kommunen wissen letztendlich am besten, wo es Sinn ergibt, Temporeduzierungen anzuordnen“, so Wysocki abschließend.



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