Bad Vilbel: Novellierte Abfallsatzung lässt Gebühren sinken

Bad Vilbel
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Es klingt sehr technisch und unheimlich bürokratisch, wenn es heißt, dass der Magistrat „die Novellierung der städtischen Abfallsatzung samt neuer Gebührenkalkulation auf Basis neuer gesetzlicher Anforderungen" vorgenommen hat. Dahinter verbirgt sich zum einen eine regelmäßige Überprüfung einer städtischen Satzung in Bezug auf derzeit geltende Gesetzeslagen und zum anderen verbirgt sich dahinter ein erfreulicher Effekt für die Bürgerinnen und Bürger, denn die Abfallgebühren sinken.

„Unser Fachdienst Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege hat einen ausgewogenen Entwurf für die Novellierung der Satzung vorgelegt und hierbei nicht nur alle derzeit geltenden Gesetzeslagen beachtet, sondern in großer Detailarbeit auch eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen. Hierfür gilt allen Beteiligten zunächst einmal mein Dank. Mit dem Beschluss des Magistrats legen wir nun nicht nur die Grundlage dafür, dass eine weitere städtische Satzung auf dem neuesten Stand ist, sondern können den Bürgerinnen und Bürgern auch ein schönes Zeichen mit auf den Weg geben, denn die Abfallgebühren werden mit dieser Satzung sinken", erklärt hierzu Bürgermeister Sebastian Wysocki.

Da eine städtische Satzung immer von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden muss, tritt die novellierte Satzung erst nach dem Beschluss durch das Gremium und der anschließenden Veröffentlichung in Kraft. Auch die neuen Gebühren werden nach diesem Beschluss angewandt. Als Beispiel für die niedrigeren Gebühren nennt der Magistrat unter anderem die Gebühr für eine 60 Liter Restmüll plus eine 120 Liter Biomülltonne, die bislang mit 132 Euro zu Buche schlägt. Mit der neuen Satzung wird die Gebühr 109 Euro betragen. „Wir haben bei der Kalkulation ein externes Büro hinzugezogen, dass uns bei dieser komplexen Aufgabe gut unterstützt hat", so Wysocki.

Der Bürgermeister macht jedoch auch keinen Hehl daraus, dass die Abholung von Sperrmüll und ein Teil der Gebühren für die Annahme entsprechender Stoffe und Güter auf dem Wertstoffhof mit der neuen Satzung leicht ansteigen. „Die Anpassungen hier sind moderat, aber doch erhöhend. Dies liegt vor allem am gestiegenen Aufwand und dem besonderen Arbeitseinsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch bewegen wir uns mit diesen leichten Erhöhungen noch immer auf einem niedrigen Niveau. Da es sich hierbei auch nicht um regelmäßige Abholungen oder Abfallabgaben handelt, schlagen diese auch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern entsprechend zu Buche, sondern nur dann, wenn sie einmal anfallen", führt Wysocki aus.

Alles in allem überwiegen bei der novellierten Satzung und den angepassten Abfallgebühren jedoch eindeutig die Vorteile für die Stadt und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. „Alle Beteiligten haben viel Arbeit in die Novellierung der Satzung gesteckt und dabei ein nicht nur ausgewogenes Werk vorgelegt, sondern auch eine Satzung gestaltet, die sowohl der Stadt als auch allen Bürgerinnen und Bürgern von Vorteil ist. Sobald die Stadtverordnetenversammlung die Satzung beschließt, werden wir sie veröffentlichen und dann tritt sie in Kraft", so Wysocki abschließend.

Die Gebührenkalkulation im Vergleich vorher und nachher:

Abfallart

Alte Gebühr

Neue Gebühr (Vorschlag der Verwaltung)

Restmüll 60L + 120L Biomüll

132,00 €

109,00 €

Restmüll 120L + 120L Biomüll

225,60 €

180,00 €

Restmüll 240L + 240L Biomüll

384,00 €

360,00 €

Restmüll 1.100L + 1.080L Biomüll

1.770,00 €

1.640,00 €

Restmüll 60L außerplanmäßig

5,90 €

6,00 €

Restmüll 120L außerplanmäßig

9,70 €

10,00 €

Restmüll 240L außerplanmäßig

16,60 €

16,00 €

Restmüll 1.100L außerplanmäßig

76,60 €

72,00 €

Restmüllsäcke (Windelsäcke) 60L

/

1,00 €

Biomüll 120L

187,20 €

38,00 €

Sperrmüll/Gewerbeabfälle - Anfahrt v. 2 Müllladern - ersten 2 Min.

12,80 €

20,00 €

Sperrmüll/Gewerbeabfälle - jede weitere Minute

3,10 €

5,00 €

Befreiung vom Benutzungszwang der Biomüllsammlung

/

50,00 €

Änderungsanträge im Behälterbedarf

10,20 €

25,00 €

Kompostpapiersäcke 120L

1,50 €

5,50 €

Bauschutt pro 10L

1,00 €

4,00 €

Altreifen PKW mit Felge

5,00 €

7,00 €

Altreifen PKW ohne Felge

2,00 €

5,00 €

Gartenabfälle

5,00 €

5,00 €

Sperrabfall pro angefangene 3 Teile

5,00 €

7,00 €

Altholz AI bis AIII pro angefangene 3 Teile

5,00 €

7,00 €

Altholz AIV pro angefangene 3 Teile

5,00 €

7,00 €

Anlieferung Vereinstonne 60 - 240L

4,00 €

5,00 €

Anlieferung Vereinstonne 1.100L

57,00 €

10,00 €

Biomüllcontainer für Vereine - Gestellung

/

60,00 €



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