Trockenheit erfordert Grillverbot

Bad Vilbel
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Allgemeinverfügung verbietet offene Feuer in öffentlichen Grünanlagen

Die langanhaltenden heißen Temperaturen und die dadurch bedingte Trockenheit sorgen für eine Allgemeinverfügung, die Magistrat der Stadt Bad Vilbel nun herausgegeben hat. Fortan wird die Grünanlagensatzung bis auf Widerruf eingeschränkt, was dazu führt, dass derzeit kein offenes Feuer in städtischen Grünanlagen entzündet werden darf. Dies betrifft das öffentliche Grillen, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle für beispielsweise Wasserpfeifen sowie alle weiteren Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen. „Die andauernde Hitzeperiode und die Trockenheit sind natürlich auch nicht spurlos an den Grünflächen in unserer Stadt vorbeigegangen. Mittlerweile haben viele Stellen einen Grad der Trockenheit erreicht, der uns zu dieser Allgemeinverfügung zwingt. Zum Schutze unserer Grünanlagen und der Bürgerinnen und Bürger Bad Vilbels ist es daher unabdingbar, das Grillen und weitere Aktivitäten mit offenem Feuer in den Grünanlagen zu verbieten“, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki. Auch in benachbarten Städten und Gemeinden sind derlei Allgemeinverfügungen bereits in Kraft oder werden demnächst in Kraft treten.

Für den Bürgermeister ist es wichtig, alle Bürgerinnen und Bürger für die Brandgefahr zu sensibilisieren. „Neben den offensichtlichen Aktivitäten wie Grillen oder Entzünden von Kohle, sollten alle Bad Vilbeler tunlichst vermeiden, glühende Zigarettenstummeln oder Asche sowie Tabakreste arglos wegzuwerfen“, führt Wysocki weiter aus und betont, dass die Nichtbeachtung des Verbots von offenem Feuer in den städtischen Grünanlagen mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Brandgefahr ist so hoch, dass schon eine liegengelassene Glasscherbe zum Entzünden von vertrockneten Grasflächen führen kann. „Wir müssen derzeit sehr vorsichtig und achtsam sein. Eine solche Allgemeinverfügung kann immer nur Ultima Ratio sein, doch diese ist nun erreicht“, so Wysocki abschließend. Die Allgemeinverfügung wird am 07. Juli 2022 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht und tritt damit am Freitag, den 08. Juli 2022 in Kraft.



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