Die Stadtverwaltung hat mehrere Straßensperrungen bekanntgegeben.
Am Kaiserberg teilweise gesperrt
Die Straße Am Kaiserberg wird aufgrund von Tiefbauarbeiten vom 14. März 2022 bis 18. März 2022 in Höhe Haus Nr. 16 für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Durch Entnahme des Pollers in Höhe Haus Nr. 20-22 der Straße Am Kaiserberg sind die Häuser Am Kaiserberg 18-22 über die hintere Einfahrt der Straße Am Kaiserberg zu befahren.
Parkplatz Schwalheimer Straße bis 18. März gesperrt
Der Parkplatz Schwalheimer Straße zwischen Gradierbau III und Schwalheimer Straße wird aufgrund von Baumaßnahmen des Fachbereichs Kur- und Servicebetrieb vom 9. März 2022 bis 18. März 2022 für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Frankfurter Straße wird halbseitig gesperrt
Die Frankfurter Straße in Höhe der Einmündung Lessingstraße wird aufgrund von Tiefbauarbeiten vom 14. März 2022 bis 1. April 2022 für den Kraftfahrzeugverkehr im Wechselverfahren halbseitig gesperrt. Eine Lichtsignalanlage wird eingerichtet. Der Gehweg der Frankfurter Straße wird zum o.g. Zweck und Zeitraum im o. g. Bereich für den Fußgängerverkehr eingeengt.
Am Bornacker abschnittsweise halbseitig gesperrt
Die Straße Am Bornacker wird aufgrund von Tiefbauarbeiten vom 11. März 2022 bis 18. März 2022 in Höhe Haus Nr. 7 für den Kraftfahrzeugverkehr halbseitig gesperrt. Der Gehweg der Straße Am Bornacker wird zum o.g. Zweck und Zeitraum in Höhe Haus Nr. 7 für den Fußgängerverkehr eingeengt.
Langsdorffstraße abschnittsweise halbseitig gesperrt
Die Langsdorffstraße wird aufgrund von Tiefbauarbeiten vom 11. März 2022 bis 18. März 2022 in Höhe Haus Nr. 3 für den Kraftfahrzeugverkehr halbseitig gesperrt. Der Gehweg der Langsdorffstraße wird zum o.g. Zweck und Zeitraum in Höhe Haus Nr. 3 für den Fußgängerverkehr eingeengt.
Lutherstraße abschnittsweise halbseitig gesperrt
Die Lutherstraße zwischen Mittelstraße und Karlstraße wird aufgrund von Tiefbauarbeiten vom 11. März 2022 bis 18. März 2022 für den Kraftfahrzeugverkehr abschnittsweise halbseitig gesperrt. Der Gehweg der Lutherstraße wird zum o.g. Zweck und Zeitraum und im o. g. Bereich für den Fußgängerverkehr abschnittsweise eingeengt.
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