Stadt Bad Nauheim reagiert auf „Montagsspaziergänger“

Bad Nauheim
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Bereits zum zehnten Mal spazierten hunderte Menschen am vergangenen Montag durch die Kernstadt von Bad Nauheim. Die Stadt reagiert mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung, die die Teilnehmenden zur Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln, zum Schutz vulnerabler Gruppen, verpflichtet.

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Bad Nauheim steht gleichermaßen für Gesundheit, Verantwortung und eine starke solidarische Gemeinschaft. „Wir haben gezeigt, dass wir in der Lage sind, unser Gesundheitssystem zu schützen und gleichzeitig unsere, von den Einschränkungen betroffenen, Unternehmen und Betriebe in Bad Nauheim zu unterstützen. Das haben wir, hier in Bad Nauheim, solidarisch und gemeinsam erreicht“, betont Bürgermeister Klaus Kreß und führt fort: „Das, was montags seit zehn Wochen in Bad Nauheim geschieht, das was in den sozialen Medien auf unseren Kanälen passiert, zeigt immer das gleiche Muster: Es sind einige wenige, die nur vermeintlich die Meinung der Mehrheit vertreten und versuchen eine Stimmung zu erzeugen. Die Tatsache, dass es sich bei den Teilnehmer:innen inzwischen in weiten Teilen um von außerhalb Eingereiste handelt zeigt: Es geht nicht um sachliche Argumente und nicht um eine Diskussion, die wir hier vor Ort führen sollten.“

Zum Schutz der Gesundheitsstadt, zum Schutz Bürgerinnen und Bürger, die sich pflichtbewusst an die Regeln halten und zum Schutz unserer Demokratie, zieht die Stadt nun Konsequenzen: „Bad Nauheim soll nicht weiter Ort für diese Kundgebungen sein. Durch die steigende Zahl der Teilnehmenden, nimmt die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch Lautstärke und Verkehrsbehinderung, zu. Daher erlässt die Stadt mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung für den Gemarkungsbereich der Stadt Bad Nauheim, die nicht angemeldete Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes auf Basis des Versammlungsgesetzes beschränkt“, erklärt Erster Stadtrat Peter Krank.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet eine explizite Routenführung, um die Beeinträchtigungen für sensible Einrichtungen, wie Kranken-, Kur-, und (Alten-) Pflegeeinrichtungen und auch für den Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten. Die Route wird durch die Versammlungsbehörde in Abstimmung mit der Polizei situativ bekannt gegeben. Außerdem wird die Nutzung von Trommeln und ähnlichen Musikinstrumenten untersagt. Zwischen den Versammlungsteilnehmenden ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Da die Allgemeinverfügung mit besonderem öffentlichen Interesse angeordnet wird, tritt sie rechtmäßig am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, also am 20. Februar und verliert ihre Gültigkeit am 22.03.2022, sofern sie nicht zuvor aufgehoben wird. Krank ergänzt: „Diese Auflagen werden per Allgemeinverfügung erlassen, da es sich um einen nicht angemeldeten Aufzug handelt und somit auch kein Auflagenbescheid bei Versammlungsanzeige erlassen werden kann.“

„Mit der Allgemeinverfügung möchten wir die Bürgerinnen und Bürger und unsere Stadt schützen. Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung während der Spaziergänge benötigen wir die Unterstützung der Kreispolizeibehörde und vertrauen auf die bislang sehr gut eingeübte und konstruktiv wirkungsvolle Zusammenarbeit“, sagt Erster Stadtrat Peter Krank. Wir nehmen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zur Coronavirus-Schutzimpfung ernst. Auch die Kritik an den bestehenden Einschränkungen durch die staatliche Corona-Politik darf diskutiert werden. Anstatt der „Montagsspaziergänge“ bietet die Stadt jedoch den Dialog über die üblichen Kommunikationskanäle an. Beantwortet werden alle Einwände, die nicht die Persönlichkeitsrechte verletzen, die keine Unwahrheiten verbreiten oder nicht auf vertrauensunwürdigen Inhalten basieren.



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