Stadtverwaltung informiert über Bescheide aus der Steuerverwaltung

Bad Nauheim
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Bei der Bescheidung der Grundbesitzabgabe gibt es in diesem Jahr eine Besonderheit: Die Stadtverwaltung muss in den nächsten Wochen 2 Bescheide versenden.

Zunächst kommt die Endabrechnung 2021 für die Abrechnungsgebühren (Trinkwasser, Schmutzwasser, Abfall). Mitte Februar wird die Abrechnung aus dem alten Bescheid versendet. „Hierbei handelt es sich nur um die Abrechnung aus 2021“, erklärte Melanie Grünsfelder aus der Steuerverwaltung der Stadt Rosbach v.d.Höhe. Der neue Bescheid für die Vorauszahlungen für das Jahr 2022 wird im Nachgang Ende Februar bis Anfang März versendet. Hierbei handelt es sich um die Bereiche Trinkwasser, Schmutz- und Niederschlagswasser, Abfall, Grundsteuer sowie Straßenbeitrag. Das alte Kassenzeichen wird durch eine neue Debitorennummern ersetzt. Diese ist im Bescheid angegeben und bei Zahlung im Verwendungszweck einzutragen.

Der Grund für diese Besonderheit ist die neue Finanzsoftware, die zurzeit eingeführt wird. „Die alte Software läuft aus und das neue System ist deutlich zukunftsorientierter“, erklärte die Sachgebietsleiterin Jana Pitzek. Die Endabrechnung für das Jahr 2021 musste noch im alten System durchgeführt werden. Der neue Bescheid wird bereits im neuen System umgesetzt. Aus diesem Grund ist ein zusammengefasster Versand nicht möglich.

Im neuen Bescheid gibt es eine weitere Erleichterung zur mobilen Zahlungsabwicklung. Mit dem Giro-Code in der Fußzeile können die wichtigsten Zahlungsdaten direkt über ein Smartphone gescannt werden.



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