Alkoholverbot, Maskenpflicht und 2G-Plus sowie Impfangebot

Bad Nauheim
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Ab Samstag, 15. Januar, greifen im Wetteraukreis und somit auch in Bad Nauheim die besonderen regionalen Schutzmaßnahmen der aktuellen hessischen Coronavirus-Schutzverordnung aufgrund der überschrittenen Inzidenzmarke von 350 seit Mittwoch.

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Demzufolge gelten in Bad Nauheim, da die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 lag, strengere Schutzmaßnahmen ab dem vierten Tag mit einer Inzidenz über 350. Die sogenannten Hotspot-Regeln umfassen ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen Plätzen und außerdem eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone sowie den angrenzenden Einkaufsstraßen. Bei Veranstaltungen ab zehn Teilnehmenden sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Booster-Impfung benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis. „Ein wichtiger Baustein des Infektionsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger ist, neben den strengeren Hygieneregelungen, vor allem die Corona-Schutzimpfung, weshalb es in Bad Nauheim erneut ein offenes Impfangebot geben wird“, sagt Bürgermeister Klaus Kreß.

Alkoholverbot an publikumsträchtigen Orten

In Bad Nauheim ist der Konsum von Alkohol an publikumsträchtigen Orten untersagt, dazu zählen folgende Bereiche:

  • Fußgängerzone Innenstadt (Stresemannstraße, Karlstraße zwischen Parkstraße / Hauptstraße, Alicestraße, Aliceplatz, Schulstraße, Reinhardstraße, Ritterstraße)
  • Hauptstraße (zwischen Kurstraße / Mittelstraße)
  • Marktplatz (zwischen Friedrichstraße / Hauptstraße / Burgstraße)
  • Burgplatz (zwischen Burgstraße / Schnurstraße / Apfelstraße / Johannisstraße)
  • Parkstraße inklusive angrenzender Kiespromenade zwischen Kurpark und Parkstraße
  • Grünfläche / Parkanlage Höhenweg inkl. Ehrenmal (zwischen Mondorfstraße / Gustav-Kayser-Straße / Höhenweg)
  • Johannisberg (zwischen Höhenweg / Ernst-Ludwig-Weg / Wirtschaftsweg Rundfahrt)
  • Trinkkuranlage inkl. angrenzendem Rosengarten (zwischen Zanderstraße / Ernst-Ludwig-Ring / Kurstraße / Parkstraße)
  • Kurpark inkl. Areal des Sprudelhofs (zwischen Ludwigstraße / Parkstraße / Usa / Frankfurter Straße / Nördlicher Park)
  • Parkdeck Schwalheimer Straße und Südpark (zwischen Schwalheimer Straße / Kurstraße / Lutherstraße / Zanderstraße / Fußweg An der Sodenschmiede / Am Gradierwerk)
  • Goldsteinpark (zwischen Am Goldstein / Adlerweg / Wirtschaftsweg An der Hohen Straße / An der Birkenkaute)

Gastronomische Außenbewirtschaftungsflächen innerhalb der Verbotsbereiche sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot gilt nicht für den Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken an und durch Gäste auf gaststättenrechtlich erlaubten Außenbewirtungsflächen während der Betriebszeiten.

Maskenpflicht in Bad Nauheimer Fußgängerzone

Außerdem muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in der Bad Nauheimer Fußgängerzone und den angrenzenden Einkaufsstraßen getragen werden.

„Die Ausweitung der Maskenpflicht soll in der Bad Nauheimer Fußgängerzone insbesondere zu Zeiten mit erhöhtem Publikumsverkehr zu einem höheren Infektionsschutz beitragen. Das trifft unter anderem an den Tagen zu, an denen der Wochenmarkt stattfindet“, erklärt Erster Stadtrat Peter Krank und ergänzt in seiner Funktion als Ordnungsdezernent: „Auch in Hinblick auf die Montagsspaziergänge hilft die Allgemeinverfügung des Wetteraukreises für besondere regionale Schutzmaßnahmen die Sicherheit für Passanten in der Bad Nauheimer Kernstadt in gewissem Maße zu erhöhen.“

„In Bad Nauheim besteht die Maskenpflicht nämlich täglich von 8 bis 20 Uhr“, fügt Stefan Reichert, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit, Brandschutz und Mobilität hinzu.

Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, sind hier aufgeführt:

  • Stresemannstraße Kurstraße zwischen Hauptstraße und Parkstraße Karlstraße zwischen Parkstraße und Hauptstraße Alicestraße Aliceplatz Parkstraße zwischen Zanderstraße und Friedrichstraße In den Kolonnaden Schulstraße Reinhardstraße Ritterstraße Hauptstraße zwischen Kurstraße und Mittelstraße Marktplatz.

2G-Plus-Regelung im Innenbereich

Für den Bad Nauheimer Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Bad Nauheimer Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel, nachweislich genesen oder vollständig geimpft plus negatives Testzertifikat, und im Außenbereich die 2G-Regel, nachweislich genesen oder vollständig geimpft. Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung, die Booster-Impfung, erhalten haben, benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis.

Impfungen ohne Termin

In Bad Nauheim wird es deshalb am 25. Januar und 1. Februar weitere offene Impfangebote in Kooperation mit der Hausarztpraxis Dres. med. Raheleh und Jan Miran geben. „Aufgrund der erfolgreichen Bilanz der vergangenen Impfaktionen im Alten Rathaus, bieten wir den Bad Nauheimerinnen und Bad Nauheimern weitere niedrigschwellige Angebote zur Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung an. Zum eigenen Schutz, zum Schutz der Mitmenschen und zum Schutz unseres regionalen Gesundheitssystems“, sagt Matthias Wieliki, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit. Im Alten Rathaus können sich von 14 bis 18 Uhr am 25. Januar und 1. Februar alle Personen, ab 12 Jahren, mit dem Vakzin von Biontech impfen beziehungsweise boostern lassen. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem Abstand von drei Monaten zur Grundimmunisierung.

Auf Initiative von Meike Naumann, Pfarrerin der evangelische Kirchengemeinde Bad Nauheim, wird es in der Dankeskirche in Zusammenarbeit mit Dr. med. Mustafa Janoudi ebenfalls Impfaktionen geben.

Mitzubringen zur Impfung

Zur Impfung muss das ausgefüllte Formular, als Download unter www.bad-nauheim.de/de/corona/impfen erhältlich, ausgedruckt mitgebracht werden. Außerdem sind die Krankenversicherungskarte, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Impfpass mitzubringen. Alle aktuellen Informationen und Bestimmungen zum Corona-Virus sind unter www.bad-nauheim.de/corona zu finden. Die Testtermine sind unter https://www.bad-nauheim.de/coronatest buchbar.



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