Bad Nauheim: Finanzielles Nachspiel der Landesgartenschau

Bad Nauheim
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Der Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsident Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn macht die Nachwirkungen der Landesgartenschau 2010 in Bad Nauheim nun zum Thema im Landtag und hat an die schwarz-grüne Landesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt. Vor wenigen Monaten wurde öffentlich bekannt, dass der Hessische Rechnungshof bei Sonderprüfungen festgestellt hat, dass es im Zuge der Durchführung der Landesgartenschau 2010 in Bad Nauheim zu schweren Vergabeverstößen gekommen sei,  unter anderem hinsichtlich unzulässigen Preisverhandlungen im Vergabeverfahren, nicht vergaberechtskonformen Leistungsverzeichnisse und freihändigen Vergaben oberhalb der zulässigen Wertgrenzen.

Im Nachgang forderte das zuständige hessische Umweltministerium offenbar von der Stadt Bad Nauheim die Rückzahlung von rund 578.000 Euro, gegen diesen Landesbescheid soll laut der Medienberichterstattung Klage erhoben worden sein. Der erfahrene Parlamentarier will von der Landesregierung wissen, wie sie das finanzielle Nachspiel bewertet. Zudem will er in Erfahrung bringen, was konkret vorgefallen sei und warum die offensichtlichen Unstimmigkeiten erst durch den Landesrechnungshof aufgefallen seien.  Darüber hinaus erfragt Hahn, wie die Landesregierung in dieser Angelegenheit die Tätigkeit der zuständigen Kontrollinstanz, dem Landesbetrieb Landwirtschaft, und den Umstand, dass die Geschäfte der beteiligten Landesgartenschau GmbH auch von Vertretern des Landes im Aufsichtsrat überwacht worden sind, bewertet. Die Anfrage soll darüber hinaus auch Antworten auf die Frage, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem finanziellen Nachspiel ziehen will, liefern.

„Es ist schade, dass eine gelungene Landesgartenschau elf Jahre nach der Austragung ein solch bitteres Nachspiel erfährt. Auch bei den Austragungen von Landesgartenschauen sollte natürlich rechtlich sauber gearbeitet werden. Dies gilt sowohl für die austragende Kommune als auch für das Land. Ich bin gespannt, welche neuen Details die Anfrage an das Tageslicht bringen wird“, erklärt der ehemalige Justizminister Hahn. Um Missstimmigkeiten und Rückzahlungsforderungen Jahre später zu vermeiden, sei es wichtig, dass künftig entsprechende Kontrollinstrumente besser greifen.



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