Ein Herz für Liebesschlösser am Großen Teich

Bad Nauheim
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Sie sind rot, grün, silber und gold, manchmal in Herzform und meist sind zwei Namen und ein Datum eingraviert. Liebesschlösser stehen symbolisch für die ewige Liebe. Auch am Brückengeländer am Großen Teich hängen die populären Liebesbeweise.

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„In den kommenden Monaten wird das Geländer grundsaniert. Wir starten in Kürze mit der kompletten Demontage des Geländers. Leider müssen wir in diesem Zuge auch die Schlösser, die viele Paare dort hingehängt haben, abnehmen“, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß.

An das neue Brückengeländer im Kurpark dürfen die Schlösser nicht wieder ange­bracht werden, da der Denkmalschutz Einwände hat und es der Herstellungsprozess nicht zu lässt. „Wir werden sie vorsichtig entfernen und bei uns im Kur- und Service­betrieb in der Hohen Straße aufbewahren. Wer sein Schloss gerne zurückhaben möchte, kann sich telefonisch unter 06032/343-601 bei uns melden und sollte es kurz beschreiben. Es kann dann unkompliziert abgeholt werden“, bietet Steffen Schneider, Fachbereichsleiter Kur- und Servicebetrieb, an.

Der Rathauschef: „Wir haben uns eine Alternative überlegt. Unsere Bauhofmitarbei­ter haben in Eigenleistung einen Herzrahmen aus Metall gefertigt und lackiert. Auf diesen können viele, neue Liebesschlösser aufgefädelt werden. Wer seinen Liebes­schwur also nochmal erneuern möchte oder frisch verliebt ist, darf hier gerne sein Schloss anbringen.“

Der Herzrahmen darf aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht im Kurpark auf­gestellt werden. „Wir installieren ihn stattdessen an der gerade fertig sanierten „Elvis-Brücke“ zwischen Zanderstraße und Rosengarten. An dieser Stelle passieren viele Menschen und können sich das kleine Kunstwerk anschauen“, ergänzt Schneider.

Ein wichtiger Hinweis: Es ist nicht erlaubt, Schlösser an das neue Geländer auf der „Elvis-Brücke“ zwischen Zanderstraße und Rosengarten anzubringen. Diese würden das aufwändig in Handarbeit nach historischem Original durch den Bauhof gefertigte Geländer beschädigen, zumal ebenfalls denkmalschutzrechtliche Gründe dagegen­sprechen. Angebrachte Schlösser werden sofort entfernt.



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