Hundehalter: Regeln für ein angenehmes Miteinander

Bad Nauheim
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Der Alltag mit Hund spielt sich viel im Freien ab. Dabei treffen Hundehalter*innen, ihre Tiere und Spaziergänger*innen aufeinander - eine Begegnung, die manchmal problematisch sein kann. „Dies gilt besonders für unsere Wohngebiete und zahlreichen Grün- sowie Parkan­lagen. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehalter*innen und anderen Mitbürger*innen, deren Ursache oft banal ist“, erläutert Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Peter Krank, der selbst einen Hund hat.

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Und er erklärt weiter: „Was dem Hundehalter und seinem Vierbeiner ein natürliches Bedürfnis ist, stellt bei anderen häufig bereits ein Ärgernis dar. Bitte bedenken Sie daher, dass öffentliche Wege und Anlagen der gesamten Bevölkerung zustehen und jeder das Recht hat, diese zu nutzen. Ein angenehmes und sicheres Miteinander mit anderen Vierbeinern und Menschen funktioniert nur, wenn Hund und Besitzer*innen wissen, wie man sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat.“ Daher ist es wichtig, einige „Spielregeln“ einzuhalten. Sie beziehen sich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Nauheim, auf die hessische Hunde­verordnung und die Abfallsatzung der Gesundheitsstadt.

Leinenpflicht
Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen in Bad Nauheim sind Hunde an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere für den Innenstadtbereich sowie die Anlagen: Kur-Süd- und Goldsteinpark, Sprudelhof, Rosengarten, Karlsbrunnenplatz und Park­anlage an der Stadtbücherei. Hunde sollten auch in Feld- und Waldgemarkungen immer angeleint werden, ins­besondere dann, wenn der Hund nicht zuverlässig hört. Während der Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen. Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie boden­brütende Vögel aufzuschrecken. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald. Bei vielen Hunderassen wird bei der Begegnung der Jagdtrieb geweckt, so dass Hundehalter*innen dann nicht mehr eingreifen können. Wenn ein Reh oder Rehkitz verletzt wird, läuft das Tier oft noch tagelang weiter, bevor es einen qualvollen Tod stirbt. „Bitte helfen Sie mit, die Natur und unsere heimische Tierwelt zu schützen und Leinen Sie ihren Hund in den besagten Bereichen immer an“, so Erster Stadtrat Krank.

Kinderspiel- und Bolzplätze
Auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist das Mitführen von Hunden verboten. Dies gilt auch für die dazugehörigen Grünanlagen. Generell sind Hunde so zu halten und zu führen bzw. zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und anderen Tieren ausgeht. Außerdem darf niemand belästigt werden.

Herr über den Hund sein
Um Gefahrensituationen für andere zu vermeiden, sollten Hunde nur von Personen ausgeführt werden, die körperlich in der Lage sind, der Zugkraft eines großen Hundes standzuhalten. Hört der Hund nicht zuverlässig, ist er an der Leine zu führen. Nur durch Anleinen kann vermieden werden, dass ein Hund - aus welchem Grund auch immer - einen Menschen in Angst und Schrecken versetzt, verletzt oder andere Tiere gefährdet. Eine fremde Person, die einem Hund begegnet, kann meist nicht einschätzen, wie sich dieser ihr gegenüber verhält.

Hundekot
Außerdem müssen Hundehalter*innen dafür sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für öffentliche Grünflächen.

Lärm durch Bellen
Hunde sind so zu halten, dass niemand durch ein dauerhaft anhaltendes Bellen, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört wird.

Hundeschulen
Für diese gilt, dass für die Durchführung von Hundeschulkursen lediglich der Goldsteinpark genutzt werden darf. Hierfür ist im Vorfeld beim städtischen Kur- und Servicebetrieb eine Genehmigung einzuholen. Im Kur- und Südpark dürfen die Kurse nicht angeboten werden.

„Wir wollen die Bestimmungen in nächster Zeit verstärkt durch unsere Ordnungs­behörde kontrollieren. Dabei können Verstöße auch mit einem entsprechenden Buß­geld geahndet werden. Viele einsichtige Hundehalter*innen beachten diese Regeln jedoch bereits und gehen mit gutem Beispiel voran, damit das Zusammenleben harmonisch funktioniert. Dafür danke ich ganz herzlich“, sagt Krank.



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