Am 14. März sind die Bad Nauheimerinnen und Bad Nauheimer aufgerufen, die Gemeindevertreter*innen für das Stadtparlament, die Vertreter*innen der Ortsbeiräte sowie den Ausländerbeirat zu wählen. Die pandemiebedingten Einschränkungen haben auch Auswirkungen auf die Wahlen.
So bittet Bürgermeister Klaus Kreß von der Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, Gebrauch zu machen: „Trotz umfangreicher, hygienischer Vorkehrungen in unseren Wahllokalen, um die Gesundheit der Wähler*innen und der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände nicht zu gefährden, ist der Aufenthalt dort mit einem Restinfektionsrisiko verbunden. Um Kontakte zu vermeiden und Ihre Gesundheit zu schützen, empfehle ich, Briefwahlunterlagen anzufordern und von zu Hause zu wählen. Als Gesundheitsstadt haben wir eine Verantwortung gegenüber unseren Bürger*innen, gerade für die Corona-Risikogruppen.“
So funktioniert die Briefwahl
In den kommenden Tagen finden alle Wahlberechtigten in ihren Briefkästen eine Wahlbenachrichtigungskarte. Mit ihr kann der Wahlschein beantragt werden, der Voraussetzung für die Briefwahl ist. Um den Wahlschein und damit die Briefwahlunterlagen zu erhalten, wird der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt in einem frankierten Umschlag gesendet. Alternativ kann ein Formular auf der städtischen Homepage über www.bad-nauheim.de/wahl ausgefüllt und digital abgeschickt werden. Auch besteht die Möglichkeit, eine E-Mail mit den persönlichen Daten oder dem eingescannten Vordruck der Wahlbenachrichtigung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden bzw. ein Fax an 06032/343-410. Der Wahlschein sollte bis spätestens Mittwoch, 10. März beantragt sein.
Der Wahlberechtigte erhält per Post zusammen mit dem Wahlschein die Stimmzettel, je einen passenden Umschlag in der Farbe des Stimmzettels, einen Wahlbriefumschlag, den die Stadt freigemacht hat, für den Rückversand sowie Informationen, wie die Briefwahl funktioniert. Im Anschluss wird der Umschlag zurück an das Wahlamt gesendet, er kann auch direkt in den Briefkasten des Rathauses (Parkstraße 36-38) eingeworfen werden. Die Unterlagen sollten so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie bis zum Wahltag am 14. März im Rathaus sind.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich an die Mitarbeiter*innen des Wahlamts unter 06032/343-408 oder -409 wenden. Erreichbar sind diese montags, dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, ebenso per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Abstands- und Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen
Für den Besuch der Wahllokale am 14. März gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer medizinischen Maske während des Aufenthalts und auch in Warteschlangen vor dem Gebäude wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff ist allerdings Pflicht. „Falls Wähler*innen diese vergessen, halten wir OP-Masken bereit, außerdem ist an den Eingängen Desinfektionsmittel zu finden. Wir haben die Wahlräume so großzügig eingerichtet, dass der Mindestabstand gut eingehalten werden kann, zudem haben wir ein Einbahnstraßensystem mit Beschilderung implementiert, damit sich die Wähler*innen nicht begegnen“, erklärt Matthias Wieliki, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit.
Michael Knorr, Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim, ergänzt: „Wir lüften die Räumlichkeiten regelmäßig, außerdem werden alle Oberflächen - insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne - gründlich und wiederholt gereinigt und desinfiziert. Den für die Stimmabgabe benutzten Stift dürfen die Wähler*innen gerne behalten, und auch eigene Stifte sind erlaubt. Zudem statten wir alle Mitglieder der Wahlvorstände mit medizinischen Masken aus. Plexiglasscheiben trennen die Wähler*innen und die ehrenamtlichen Wahlvorstände.“
Bei Fragen zur Wahl stehen die Mitarbeiter*innen des Wahlamts unter Telefon 06032/343-408 oder -409 und über E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
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