Neues Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro Altenstadt

Foto: Gemeinde Altenstadt

Altenstadt
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Ein LED-Hintergrund, davor ein modernes Touchscreengerät, vor welchem man sich positioniert, das ist das neue Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro der Gemeinde Altenstadt. Im Rathaus können die Altenstädter Bürgerinnen und Bürger künftig unkompliziert und ohne Zwischenschritte ihren Personalausweis oder Reisepass beantragen.

Das Selbstbedienungsterminal bietet rundum alle Funktionen zur selbstständigen Erfassung der benötigten Daten. So lässt sich ein digitales, biometrisches Foto erstellen, die Fingerabdrücke abgeben und die eigene Unterschrift erfassen. „Wir vereinfachen und beschleunigen damit die Beantragung von Ausweisdokumenten. Damit erhöhen wir den Bürgerservice um ein Vielfaches, erklärt der Digitalisierungsbeauftragte der Gemeinde, Thomas Thren.

Wer in Altenstadt künftig einen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchte, muss daher nicht vorab ein Foto machen lassen und dieses mitbringen, erklärt Bürgermeister Syguda den Nutzen für jeden Einzelnen. Sind alle Daten erfasst und das Bild gespeichert, muss man danach nur noch kurz zu einem Mitarbeiter des Bürgerbüros. Dieser ruft den Antrag digital ab, und gibt den Antrag frei.

Schneller, unkomplizierter und ohne weitere Umwege kann man also künftig Ausweisdokumente beantragen. Dies ist ein weiterer Baustein, hin zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, zu welchen uns das Onlinezugangsgesetz ohnehin verpflichtet, erklärt Thomas Thren. 

Das Gerät ist barrierefrei, hoch und herunterfahrbar, so dass Rollstuhlfahrer oder Kleinkinder damit Fotos erfassen können. Auch eine Sprachausgabe, beispielsweise für Sehbehinderte ist integriert. Das Selbstbedienungsterminal ist ab sofort nutzbar und selbsterklärend. Bei Schwierigkeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros aber selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten am Terminal wird einmalig eine Gebühr in Höhe von zehn Euro fällig, welche mit der Begleichung der Gebühren für das Ausweisdokument bezahlt wird.



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