Böllerverbot: Weniger Feinstaub in der Silvesternacht

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In den Jahren vor der Covid-19-Pandemie begannen die neuen Jahre in der Regel mit ziemlich schlechter Luft. Durch das Silvesterfeuerwerk wird jede Menge Feinstaub freigesetzt, der sich oft über Stunden in der Atmosphäre hält. Doch wie bereits im Vorjahr profitiert die Luftqualität wegen des Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

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Auch in diesem Jahr wurde offenbar wesentlich weniger geböllert als sonst. Deshalb war die Luft an allen Messstationen in Hessen diesbezüglich so sauber wie selten an einem 1. Januar. Das zweite Jahr in Folge wurde an keiner einzigen Messstation die kritische Schwelle von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) im Tagesmittel überschritten. Maximal wurde ein Tagesmittel von etwa 30 µg/m3 erreicht. Im Unterschied zum letzten Jahr war die Ausgangskonzentration mit nur knapp über 10 µg/m3 noch etwas geringer. Der Anstieg nach Mitternacht auf etwa 45 µg/m3 im Mittel über alle Stationen fiel jedoch im Vergleich zum Vorjahr etwas stärker aus.

Die allgemeine Witterung in der Silvesternacht spielt in der Regel eine große Rolle für die resultierenden Feinstaubwerte. Austauscharme Wetterlagen, gekennzeichnet unter anderem durch wenig Wind, können für eine langanhaltend starke Feinstaubbelastung wie am Neujahrstag 2020 sorgen. Im Gegensatz dazu führen beispielsweise sehr windreiche Silvesternächte zu einer schnellen Durchmischung von Luftschadstoffen. In der Regel sind die Feinstaubkonzentrationen am 1. Januar wegen der Feuerwerksaktivitäten immer stark überhöht. Im Mittel über die letzten zehn Jahre vor der Covid-19-Pandemie betrachtet, liegt der Anteil der Messstationen mit Überschreitungen des kritischen Feinstaub-Tagesmittelwerts zum 1. Januar bei etwa 40 Prozent.

Hintergrund

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor kurzfristiger Feinstaub PM10-Belastung darf ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht häufiger als 35mal in einem Kalenderjahr überschritten werden. Wegen des Feuerwerks in der Silvesternacht startet das neue Jahr an vielen Messstationen meist direkt mit einem Überschreitungstag. Dabei steigen die Feinstaubkonzentrationen extrem stark an. In der Regel beschränken sich diese hohen Werte, die als Halbstundenwerte durchaus einige 100 µg/m3 und in Extremfällen auch bis zu 1000 µg/m3 und darüber erreichen können, auf die ersten ein bis zwei Stunden des neuen Jahres. Danach fallen die Konzentrationen in der Nacht und am Morgen wieder stark ab. Auch wenn sich die wirklich hohen Konzentrationen tatsächlich nur auf einen sehr kurzen Zeitraum beschränken, wird auch der Tagesmittelwert häufig doch so stark beeinflusst, dass die kritische Schwelle von 50 µg/m3 überschritten wird. Neben dem Grenzwert zum Schutz vor kurzfristiger Einwirkung gibt es für Feinstaub PM10 noch einen zweiten, zum Schutz vor langfristiger Einwirkung. Dieser schreibt vor, dass ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 nicht überschritten werden darf. Beide Grenzwerte werden in Hessen seit Jahren sicher eingehalten.

Die Abbildung zeigt den Verlauf der Feinstaub PM10-Konzentration in den Silvesternächten gemittelt über alle Messstationen in hessischen Städten, zeitlich hochaufgelöst als Halbstundenmittelwerte. Zum einen ist der Verlauf gemittelt über den Jahreswechsel 2019/2020 dargestellt, also in der Zeit vor dem Verkaufsverbot von Feuerwerk. Dem gegenübergestellt ist der Verlauf der Konzentrationen in den Nächten zum Jahreswechsel 2021 und 2022 zu sehen. Im Jahr 2020 ist ein extrem starker Anstieg der Feinstaubkonzentration um Mitternacht des Neujahrsmorgens zu erkennen. Neujahr 2021 und auch in diesem Jahr fielen diese Anstiege jedoch sehr viel geringer aus. Besonders auffällig ist der gewaltige Unterschied beim Anstieg der Konzentration in der ersten Stunde nach Mitternacht. Hier bleiben die Werte der vergangenen beiden Silvesternächte hinter denen der Vorjahre weit zurück. Insbesondere der Vergleich zum Neujahr 2020, in welchem mittlere Feinstaubkonzentrationen von zwischenzeitlich 450 µg/m3 erreicht wurden, macht den Effekt des Verkaufsverbots deutlich. In diesem Jahr erreichte die mittlere Feinstaubkonzentration lediglich einen Wert von etwa 45 µg/m3. Der maximale an einer Messstation aufgetretene Halbstundenmittelwert lag dieses Jahr bei etwa 265 µg/m3, in der Silvesternacht 2020 wurde demgegenüber ein Maximalwert von fast 1.000 µg/m3 erreicht.



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