Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld verlängert

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Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, mit der der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert wird.

Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, gilt Folgendes:

Unternehmen haben bis zum 31.03.2022 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können bis zum 31.03.2022 unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden ab Januar bis zum 31.03.2022 zur Hälfte erstattet.

Wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls zur Hälfte erstattet, so dass die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 für diese Beschäftigten voll übernommen werden. Die BA empfiehlt Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren wollen, sich vor Beginn der Qualifizierung mit dem Arbeitgeber-Service der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Arbeitgeber wenden sich hierzu an den bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder melden sich unter der kostenfreien Arbeitgeber-Hotline 0800 – 4 5555 20.

Ansprechpartner im Agenturbezirk Gießen sind auch unter folgendem Link zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/unternehmen

Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Die Bezugsdauer wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. März 2022 verlängert,

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit



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