Knöllchen im Urlaub: Teure Urlaubsgrüße – insbesondere aus „Bella Italia“

Grafik: RP Gießen

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„RP in Zahlen“: Regierungspräsidium Gießen rät: Machen Sie sich mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut – RP stellt seit Jahresbeginn schon 5.432 Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten zu

Gießen. Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele Menschen treten die Reise mit ihrem eigenen Auto an. Dabei hat es der ein oder andere manchmal etwas zu eilig, ans ersehnte Ziel zu kommen. Mitunter wird im Urlaubsland auch verkehrswidrig geparkt oder falschherum in eine Einbahnstraße gefahren. „Wer auch außerhalb Deutschlands auf Verkehrsregeln achtet, dem wird kein Knöllchen den Urlaub noch nachträglich vermiesen“, empfiehlt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Und wer erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium Gießen zugestellt. In diesem Jahr wurden bereits 5.432 Bußgeld-Bescheide verschickt. Deshalb lautet sein Rat: „Machen Sie sich vor Antritt der Reise mit den jeweiligen Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut und auch der Länder, die auf dem Weg dorthin durchquert werden.“

Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen (RP). Manche Länder schicken ihre Bescheide oftmals auch direkt an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, etwa Österreich. 

„Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall. „Wir sind jeweils nur der Vermittler und haben keine inhaltlichen Befugnisse. Dies bleibt Sache der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt“, erklärt Dr. Christian Schmidt. Das bedeutet: Betroffene müssen sich mit dieser Stelle gegebenenfalls direkt auseinandersetzen. „Eine Klärung ist auch dringend anzuraten – gerade, wenn man mit dem Auto regelmäßig in dem jeweiligen Land unterwegs ist“, sagt der Jurist. Denn es sei gängige Praxis, dass bei Verkehrskontrollen noch offene Bußgelder vollstreckt werden.

„Seit dem vergangenen Jahr erleben wir einen regelrechten Boom an Zustellungen dieser Knöllchen aus dem Ausland“,berichtet Dr. Christian Schmidt. Unter anderem gelte Italien als das Land mit den meisten Blitzern in Europa. Er rechnet damit, dass alleine aus Italien in diesem Jahr rund 13.000 Zustellungsgesuche für Hessen eingehen werden. „Das bedeutet eine Verdreifachung an Verfahren gegenüber den vergangenen Jahren.“

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.



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